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TK-Studie: Eigene Vorsorge nicht aus dem Auge verlieren

07.12.2016 12:18
Wer persönlich keine Berührungspunkte zu pflegenden Personen im nahen Umfeld hat, ist in Sachen eigener Vorsorge unterdurchschnittlich gut aufgestellt, hat eine aktuelle, repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) unter 1.001 Teilnehmern ergeben. Demnach hat fast die Hälfte von ihnen (47 Prozent) noch nichts getan, um zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung vorzusorgen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen. Wie die Menschen in Deutschland in Sachen Vorsorge für die Zukunft vorbereitet sind, ist auch eine Frage des Alters: Mit dem Alter steigt der Anteil derer, die Vermögen, Immobilien oder andere Geldanlagen besitzen. Unter den 18- bis 39-Jährigen ist der Anteil derer, die noch nichts getan haben, mit 61 Prozent besonders hoch -  gleichzeitig hat aber immerhin bereits fast jeder Fünfte (18 Prozent) aus dieser Gruppe eine zusätzliche private Pflegeversicherung abgeschlossen.

Besonders vorsorgeorientiert – oder gut in der Lage, vorzusorgen – sind zudem Menschen in Beziehungen: Zwar hat auch von ihnen fast jeder Fünfte (23 Prozent) noch gar nichts getan – unter den Singles sind es jedoch 52 Prozent. 59 Prozent der Menschen in Lebensgemeinschaften besitzen Vermögen. Unter den Singles sind es nur 32 Prozent. Zudem hat knapp jeder Dritte in Partnerschaft (30 Prozent) eine zusätzliche private Pflegeversicherung abgeschlossen – bei den Alleinstehenden sind es hingegen nur 21 Prozent.

Einstieg ins Thema Pflege: TK-Film informiert zur Pflegereform

„Das Umfeld spielt für Pflegebedürftige eine entscheidende Rolle. Wer dieses Umfeld ist, hängt vom Selbstverständnis des Einzelnen ab. Die meisten haben in ihrer Familie oder im Bekanntenkreis einen Pflegebedürftigen. Vor allem für Menschen, die alleine pflegen, kann das zur immensen Belastung werden. Ihnen kleinere Aufgaben abzunehmen, kann enorm helfen. Dazu gehört, sich aktiv über Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung zu informieren", erläutert TK-Pflegeexperte Georg van Elst.

Ab Januar 2017 treten im Rahmen der Pflegereform grundlegende Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Dazu gehören auch das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Damit sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Vorfeld über Begutachtungsverfahren und aktuelle Leistungen kundig machen können, informiert die TK mit einem animierten Film über die Neuerungen. Eine Broschüre vermittelt darüber hinaus die wichtigsten Informationen zu den Leistungen der TK- Pflegeversicherung.

Grafik: Techniker Krankenkasse

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