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Aus für Bestandsmarktbewertung

17.04.2014 15:41
Nachdem die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im so genannten Bestandsmarkt bereits im Dezember 2013 vorläufig ausgesetzt worden war, hat der Gemeinsame Bundesausschuss alle entsprechenden Verfahren endgültig eingestellt. Das teilte der G-BA am Donnerstag in Berlin mit. Der Beschluss geht zurück auf das 14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (14. SGB V-ÄndG), das zum 1. April in Kraft getreten ist. Mit der Regelung ist die Rechtsgrundlage für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt mit Wirkung zum 1. Januar 2014 entfallen.

Die Entscheidung betrifft sämtliche Nutzenbewertungen von im Verkehr befindlichen Wirkstoffen mit Patentschutz, die bislang noch nicht abgeschlossen wurden. Bewertete Präparate, die sich im Verfahren der Preisbildung befinden oder dieses durchlaufen haben, sind von der formalen Einstellung des Bestandsmarktaufrufs unberührt. Die Beendigung der Bestandsmarktbewertungen war bereits im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien angekündigt worden. Im Vorgriff auf ein zu erwartendes Gesetz hatte der G-BA im Dezember alle noch anhängigen Verfahren vorläufig ausgesetzt.

Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen müssen pharmazeutische Unternehmen damit keine Nutzendossiers mehr für Bestandsmarktbewertungen vorlegen. Eingereichte Dossiers werden nicht mehr durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet. Beratungsgespräche und sonstige Beratungen der zuständigen Gremien des G-BA zu aufgerufenen Arzneimitteln finden nicht mehr statt. Eingereichte Unterlagen werden sachgerecht vernichtet.