Sie sind hier: Startseite News Bessere Unterstützung für pflegende Angehörige ist dringend nötig

Bessere Unterstützung für pflegende Angehörige ist dringend nötig

16.02.2011 13:23
Deutsche Alzheimer Gesellschaft zum Pflege-Dialog des Bundesministeriums für Gesundheit

Die Unterstützung pflegender Angehöriger war das Thema des Pflege-Dialogs, zu dem Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler am 14. Februar 2011 eingeladen hatte. Mehr als 2,2 Millionen Menschen sind derzeit pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Etwa zwei Drittel von ihnen werden von Angehörigen zu Hause gepflegt, zumeist von (Ehe-)partnern und Töchtern. Dies gilt auch für die 1,2 Millionen Demenzkranken in Deutschland, von denen nur ein Teil Leistungen der Pflegeversicherung erhält.

Dazu sagte Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „So wichtig dieser Dialog ist, so verliere ich doch langsam die Geduld. Seit 2009 liegen sorgfältig ausgearbeitete und abgestimmte Vorschläge einer Expertenkommission zur Reform der Pflegeversicherung auf dem Tisch. Diese Vorschläge sehen etwa vor, dass der besondere Betreuungs- und Pflegebedarf Demenzkranker im Rahmen der Pflegeversicherung anerkannt wird. Dies muss endlich umgesetzt werden.“

Im Einzelnen sagte Heike von Lützau-Hohlbein zur notwendigen Entlastung pflegender Angehöriger: „Als Selbsthilfeorganisation kennen wir die besonderen Belastungen pflegender Angehöriger, und das sind oft 80-jährige Ehefrauen. Der ‚24-Stunden-Tag’ ist sprichwörtlich geworden. Deshalb fordert die Deutsche Alzheimer Gesellschaft eine am individuellen Bedarf orientierte, wohnortnahe und bezahlbare Entlastung pflegender Angehöriger. Pflegende haben schon jetzt einen Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wenn sie krank sind oder Erholung brauchen. Doch dieser Anspruch muss flexibler genutzt werden können, und wir brauchen mehr geeignete Angebote. Kuren für Angehörige und Pflegebedürftige müssen ermöglicht werden, ähnlich wie Mutter-Kind-Kuren. Ferner muss Pflegezeit angemessen bei den Rentenansprüchen angerechnet werden“.