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Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus beschlossen

08.03.2017 09:16
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe kommentiert die Ergebnisse so: „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden."

Von Karl Lauterbach, stellvertretendem Vorsitzenden der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, ist folgendes zu vernehmen: „Insbesondere begrüße ich, dass Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen haben."

Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.

Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten.

Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar.

Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet wurde. Das KHSG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte die Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" am 1. Oktober 2015 eingerichtet. Diese hat in fünf Sitzungen folgende Schwerpunkte beraten:

  1. die Abbildung und Verbesserung des erhöhten Pflegebedarfes, insbesondere von an Demenz erkrankten, pflegebedürftigen und behinderten Patientinnen und Patienten,

  2. die Abbildung und Verbesserung des allgemeinen Pflegebedarfes und

  3. die Überführung der Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in die Regelfinanzierung.

Bildquelle: BMG/Jochen Zick (action press)

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