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Bundestagsentscheidung zu Personaluntergrenzen in der Kritik

07.06.2017 18:30
Mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD hat der Deutsche Bundestag am 1. Juni die Einführung von Personaluntergrenzen in Krankenhäusern beschlossen. Als „sicherlich gut gemeint, aber katastrophal schlecht gemacht“ kritisiert der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer den Beschluss. Schon das der Entscheidung zugrunde liegende Gutachten von Professor Dr. Jonas Schreyögg, erstellt im Auftrag der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“, hatte aus Sicht der Kammer große Mängel aufgewiesen.

„Offensichtlich sollten noch in dieser Legislaturperiode Ergebnisse vorgelegt werden. Die Entwicklung eines wirklich funktionierenden Personalbemessungsinstruments in Krankenhäusern ist damit vertan worden“ so Mai.

Die nunmehr beschlossene gesetzliche Verpflichtung der Vertragspartner in der Selbstverwaltung hätte nach Ansicht des Kammerpräsidenten die Chance geboten, einen ersten Schritt zu einer angemessenen Personalausstattung im Pflegebereich an Krankenhäusern zu gehen. Auch die Definition von stationsbezogenen Mindestpersonalausstattungen werde bei der Sicherstellung einer den Pflegebedarfen angemessene Personalvorhaltung im Krankenhaus nur bedingt weiterhelfen. „Als Konsequenz des in dieser Form gefassten Beschlusses muss man mittel- bis langfristig die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten als gefährdet ansehen, wenn nicht weitere, zweckgebundene Mittel bereitgestellt werden. In jedem Fall ist diese Gesetzesänderung schlichtweg nicht durchdacht“, bewertet Mai.

Die neue Regelung sieht unter anderem vor, das „Pflegestellenförderprogramm“ weiter laufen zu lassen. Die große Problematik liegt in der Auflösung des zweckgebundenen Einsatzes der finanziellen Mittel ab dem Jahr 2019. Dann nämlich sollen sie in den nicht zweckgebundenen Pflegezuschlag einfließen, der seinen Namen daher nicht verdient. Damit besteht die große Gefahr, dass die Gelder, die eigentlich für den Aufbau von bedarfsorientierten und bedarfsangemessenen Personalstrukturen im pflegerischen Bereich vorgesehen waren, für fachfremde Interessen verwendet werden. „Die Erhöhung der Mittel um 330 Millionen Euro ist zwar ein richtiges Signal, geht aber aufgrund der fehlenden Zweckbindung in vielen Fällen an der Pflege vorbei. Eine derartige Mogelpackung schadet den Pflegenden in Deutschland mehr als sie nutzt.“

Die angedachte Fokussierung auf so genannte „pflegesensitive Bereiche“ bezeichnet Mai in diesem Zusammenhang als „schwierig“. Andere Bereiche drohten damit aus dem Fokus zu geraten. „Unsere Sorge ist, dass innerhalb der Krankenhäuser lediglich ein Personaltransfer vorgenommen werden könnte. Eine solche Entwicklung muss vermieden werden, um ganzheitlich hochwertige Pflege überall im Krankenhaus vorhalten zu können“, so Mai. „Pflegesensitive Bereiche“ seien prinzipiell im modernen Krankenhaus überall anzutreffen. Die so geschaffene Regelung erweise sich somit als „völlig verfehltes Instrument“

Mit der Festlegung von pflegesensitiven Bereichen droht in anderen Bereichen, die eine andere Einstufung erfahren, ein signifikanter Stellenabbau, spätestens ab 2019, wenn der Pflegezuschlag nicht mehr zweckgebunden eingesetzt werden muss.

Aktuelle pflegewissenschaftliche Erkenntnisse müssen stärker als Grundlage politischer Entscheidungen dienen

Nach der Beschlussfassung der Abgeordneten ist es nun an den Vertragspartnern, allen voran den Krankenhausträgern und den Kassen, gemeinsame Umsetzungsschritte zur Etablierung von Personaluntergrenzen zu vereinbaren. Dass Pflegende hierzu vom Gesetzgeber nicht mit größerer Mitbestimmung ausgestattet wurden, hält Mai für ein Versäumnis. „Ein Veto- oder zumindest Stimmrecht von organisierter Seite der Berufsangehörigen hätte den Beratungen der Vertragspartner gut getan. Damit fällt die Expertise der Pflegenden, also derjenigen, die Pflege tatsächlich erbringen weg. Auch an der Stelle muss nachgebessert werden, damit nicht mehr nur andere über unsere Arbeit befinden dürfen!“

Bei der Festlegung der Quoten für die pflegesensitiven Bereiche darf das Gutachten von Professor Schreyögg nicht als Entscheidungsbasis dienen, weil dort in nicht zu verantwortender Art und Weise Pflegeindikatoren verwendet werden, die schlicht aufgrund der zu meldenden Abrechnungsdaten nach dem Krankenhausgesetz und dem Sozialgesetzbuch V einfach zur Verfügung stehen.“ appelliert Mai. Wichtige Faktoren wie beispielsweise Sturzhäufigkeit, Mobilitätseinschränkungen und viele weitere würden dagegen keine Berücksichtigung finden. Es sei vor diesem Hintergrund schwer nachvollziehbar, warum dagegen gerade die gastrointestinale Blutung ein Pflegeergebnisindikator sein solle

„Aufgrund dieser doch mangelhaften Darstellung kommt das Gutachten auch zu dem Ergebnis, dass in den Krankenhäusern in der Spitze nur 6.500 Stellen fehlen. Dies würde pro Krankenhaus nur etwa vier zusätzliche Pflegefachpersonen bedeuten. Eine völlig unzureichende Annahme“, gibt Mai zu bedenken. An dieser Stelle sei es dringend geboten, pflegewissenschaftliches Engagement auszuweiten. Damit könnten Studien perspektivisch auch mit dem erforderlichen Sachverstand und der ausreichenden Feldkompetenz durchgeführt werden und eine erforderliche Beratungsgrundlage politischer Entscheidungsträger darstellen. Ziel sei letztlich, die patientenbezogene Sichtweise, die Bedarfe, die der einzelne hat, mehr in den Betrachtungsfokus zu stellen und daran jeweils die vorzuhaltende Personalmenge festzumachen.

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