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Transparenzinitiative zu pflegerischer Betreuungsquote gefordert

15.03.2017 11:36
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. forderte am 09. März 2017 in der öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)" im Niedersächsischen Landtag eine Transparenzinitiative zur Abbildung pflegerischer Betreuungsquoten in psychiatrischen Kliniken.

Der vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vorgelegte „Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)" wurde von dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration zum 09. März 2017 zur Stellungnahme und öffentlichen Anhörung ausgeschrieben. Der Änderungsentwurf verfolgt die primären Ziele der Erhöhung von Medikationssicherheit und der Förderung der Selbstbestimmung und Prävention von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Der Änderungsentwurf des NPsychKG enthält aus Sicht des DBfK Nordwest gute Elemente, werde jedoch der Beschreibung der pflegerischen Rolle in der psychiatrischen Unterbringung bisher nicht gerecht. In der öffentlichen Anhörung unterstrich Burkhardt Krebs-Zieger, Geschäftsführer des DBfK Nordwest, die Notwendigkeit gesetzlicher Mindestpersonalvorgaben in der psychiatrischen Pflege und betonte, dass dies eine proaktive Mitgestaltung erfordere, die auf Landesebene und zeitnah durch eine transparente Darstellung der pflegerischen Betreuungsquoten unterstützt werden müsse.

„Dass gesetzliche Mindestvorgaben für pflegerischen Personaleinsatz in Deutschland internationalem Vorbild folgen können und auch sollen, wurde in den letzten Wochen mehrfach deutlich“, fasst Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest, u.a. die jüngsten Veröffentlichungen ‚Nurse-to-Patient Ratios‘ von der Hans-Böckler-Stiftung und die am 07. März 2017 verkündeten Absichten der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Expertenkommission ‚Pflegepersonal im Krankenhaus‘ zusammen. „Wir können uns aber nicht erlauben auf das vom Gesetzgeber in Aussicht gestellte Jahr 2020 zu warten, bis es zu Mindestpersonalvorgaben in der psychiatrischen Versorgung kommt“, so Dichter weiter.

Die „Forderung einer Niedersächsischen Transparenzinitiative Pflegerische Betreuungsquoten psychiatrischer Kliniken" begründet Stefan Schwark, Referent für Pflege im Krankenhaus im DBfK Nordwest, mit der ungenügenden Aussagekraft der Qualitätsberichte der psychiatrischen Kliniken nach §136b Abs. 1 Nr. 3 SGB V. „Es ist hinlänglich bekannt, dass die Qualitätsberichte der Kliniken aufgedunsene Zahlenmonster sind, die Interessenten schlicht mit Zahlen erschlagen und eine Beurteilbarkeit der zu erwartenden Versorgung damit verwässern“, erläutert Schwark. „Die transparente Darstellung aktueller Pflege-zu-Patienten Betreuungskennzahlen kann auf Landesebene einen Wettbewerb um Betreuungsintensität ermöglichen, der bundesweit beispielhaft wäre und dringend notwendig ist – im Bildungssystem, beispielsweise an Hochschulen, ist Betreuungsintensität schon lange ein entscheidendes Wettbewerbskriterium“, führt Schwark aus.

„Dass pflegerische Betreuungsintensität nachweislich in einem Zusammenhang mit der Patientensicherheit steht, ist wissenschaftlich belegt“, so Dichter. „Die einfach zu erhebende Quote Pflegepersonal/Patient für Außenstehende anwenderfreundlich zu veröffentlichen, ist sinnvoll und notwendig – wir müssen Transparenz schaffen und uns den Tatsachen stellen, wenn wir eine sichere pflegerische Versorgung ermöglichen wollen; Details lassen sich diskutieren, aber wir müssen jetzt beginnen und nicht erst in 2020“, führt Dichter fort.

Aus Sicht des DBfK Nordwest ist eine „Niedersächsische Transparenzinitiative Pflegerische Betreuungsquoten psychiatrischer Kliniken" in der prospektiven Zuarbeit zur bundesweiten Diskussion möglich und auch nach der Einführung angekündigter Mindestvorgaben sinnvoll, um Verstöße aufzuzeigen, Abweichungen zu erklären und über die Mindestvorgaben hinaus einen tatsächlichen strukturellen Qualitätswettbewerb zu schaffen, der im Bereich der Pflegeberufe derzeit de facto nicht existiert.

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