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DBfK: Reform der Pflegeversicherung muss konsequent umgesetzt werden

23.11.2015 09:28
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt die Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II im Deutschen Bundestag, mahnt jedoch eine Verbesserung des Personalschlüssels sowie der Arbeitsbedingungen des Pflegefachpersonals an, um eine qualitativ hochwertige Klientenversorgung sicherzustellen.

Es bedürfe, neben der Umsetzung eines neuen Begutachtungsverfahrens, auch der Anpassung der Gestaltung der Leistungserbringung. Auch hier müsse sich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff abbilden, so Wagner weiter. Neben der Erneuerung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes enthalte die Reform wichtige Verbesserungen im Detail.

Die größte Reform der Pflegeversicherung seit deren Begründung könne aber nur vollendet werden, wenn sich die prekäre Situation der beruflich Pflegenden verbessere. Zentral seien hier bessere Personalschlüssel. Ein erster Schritt dafür wären deutschlandweit einheitliche Personalschlüssel für die stationäre Versorgung. Nur mit mehr und besser qualifiziertem Pflegepersonal könne die Reform gelingen. Die Ausbildung müsse dringend reformiert werden, um den sich verändernden Anforderungen durch demographische und epidemiologische Entwicklungen zu begegnen. Nicht zuletzt müsse endlich für die Pflege in allen Versorgungssektoren ein angemessenes Gehalt bezahlt werden.

Unzumutbare Arbeitsbedingungen schreckten viele Pflegefachpersonen davon ab, in der direkten Klientenversorgung zu arbeiten. Es müssten Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichten pflegerisches Know-how umzusetzen. Die hohe Teilzeitquote und die Zahl der Pflegefachpersonen, die nicht mehr in der Pflege arbeiteten, stellten ein großes Reservoir dar, das zur Behebung des Mangels mobilisiert werden könne.

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