Demografischer Wandel verschärft Pflegenotstand
Neues Reformpaket: Bundesregierung reagiert auf Pflegenotstand
Am 1. Januar 2015 ist das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen in Kraft getreten, mit dem die Bundesregierung auf die Probleme in der Pflege reagiert. So wurde die Kurzzeitpflege ausgeweitet und auch die sogenannte Verhinderungerungspflege angepasst. Zudem erfuhr der Betreuungsschlüssel in Pflegeheimen eine Verbesserung.
Im Januar 2016 soll das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird dieses Gesetz einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit definieren. Dazu werden die bisher bekannten drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt.
Die Pflegebranche verändert sich
Diese Neuregulierung bedeutet, dass deutlich mehr Menschen vom gesetzlichen Pflegesystem aufgefangen werden. Bereits stößt das System jedoch an die Grenzen der Belastbarkeit. Wartelisten für einen Pflegeplatz sind oft lang. Nötige Neubauten von Pflegeheimen verzögerten sich aufgrund der strengen Rahmenbedingungen für den Bau gemäß SGB XI. Eine Modernisierung der bereits bestehenden Heime gestalte sich schwierig: Schätzungsweise müssten 6.000 Heime renoviert werden – dafür fehlten aber die Mittel. Unabhängig davon gelte es, den Bau von Pflegeheimen gerade in Gemeinden mit 3.000 bis 50.000 Einwohnern zu forcieren, da hier der größte Fehlbestand an Pflegeplätzen vorherrsche.
Doch Trägerschaften von Pflegeheimen sind scheinbar unattraktiv – zu hoch seien die Hürden: Starre Verwaltungsstrukturen, Tarifbindung und vergaberechtliche Vorschriften schränkten den unternehmerischen Handlungsspielraum ein. Doch die Branche verändere sich: Zunehmend agierten neben kirchlichen und kommunalen Trägern auch private Betreiber von Pflegeheimen am Markt. Das biete auch eine Chance für Kapitalanleger. Sie könnten Anteile an Pflegeheimen von privaten Betreibern erwerben und erhielten so neben Mieteinnahmen und Rendite ein sogenanntes bevorzugtes Belegungsrecht für sich und nahe Angehörige.
Pflegeimmobilien als soziales Investment
Wie jedes Kapitalinvestment berge eine Anlage in Pflegeheime potenzielle Risiken. Diese könnten vorab durch den Investor gering gehalten werden. „Neben dem typischen Faktor Lage bei Immobilieninvestments sollten vor der Kapitalanlage Betreiber und Pflegeheim genau überprüft werden“, so Holze. Unterstützung bei einer solchen Prüfung finde der interessierte Anleger bei Portalen wie marktplatz-pflegeimmobilie.de. Hier erhalte er Informationen zu Heim und Betreiber und kann Beispielrechnungen durchführen, um zu überprüfen, wie sich das Investment entwickeln kann. „Pflegeimmobilien als Kapitalanlagen werden künftig immer wichtiger“, prognostiziert der Geschäftsführer. Im Vergleich zum Eigenheim wirke eine solche Kapitalanlage zunächst ungewöhnlich, doch angesichts der demografischen Entwicklungen, die die Pflegekassen immer weiter strapazieren, müsse der Punkt „Altersvorsorge“ neu gedacht werden. Künftig werde für die Gesellschaft eine selbstständige Alterssicherung stärker in den Fokus rücken. Weitere Informationen unter: www.marktplatz-pflegeimmobilie.de