Sie sind hier: Startseite News Unter der 115 gibt es Infos zur Pflege

Unter der 115 gibt es Infos zur Pflege

16.10.2017 23:53
Im Pflegefall kommen viele Fragen auf pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Ab sofort hilft nun auch die Behördennummer 115 bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und vermittelt Bürgerinnen und Bürgern qualifizierte Pflegeberater.

Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Wir haben in den letzten Jahren viel für die Pflege bewegt. Fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr bedeuten spürbar mehr Leistungen und Unterstützung für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Jetzt ist es wichtig, dass diese Hilfe aber dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb haben wir die Pflegeberatung deutlich ausgeweitet und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen gestärkt. Auch pflegende Angehörige haben nun einen eigenständigen Anspruch auf Beratung. Das neue Angebot der 115 ist hier ein weiterer hilfreicher Baustein, um Antworten auf Fragen rund um die Pflege direkt am Telefon zu erhalten.“

Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, macht deutlich: „Die einheitliche Behördennummer 115 steht beispielhaft für eine partnerschaftliche ebenenübergreifende Zusammenarbeit und eine intelligente Vernetzung von Kommunen, Ländern und Bund – praktisch gelebter Bürgerservice. Die 115 erweitert ihr Angebot für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige und ist für sie eine echte Hilfe bei zahlreichen Verwaltungsanliegen. Sie können ihre Fragen unkompliziert telefonisch klären, unabhängig von Zuständigkeiten oder Öffnungszeiten in den Ämtern.“

Jeden Wochentag von 8 bis 18 Uhr informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der 115 über Themen wie:

•Pflegegeld

•Sach- und Kombileistungen der Pflegeversicherung

•Pflegehilfsmittel

•wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Förderung des altersgerechten Wohnens

•Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in
einer akuten Pflegesituation

•zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur
Pflege eines nahen Angehörigen

•Leistungen der Hilfe zur Pflege

Auch zum Thema „Anspruch auf Pflegeberatung“ können laut BMG über die 115 Auskünfte eingeholt werden. So haben grundsätzlich alle Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege­Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gelte für pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen.

Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege

Über die115
Unter der Behördennummer erhalten Anruferinnen und Anrufer von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle. Rund 500 Kommunen, zwölf Länder und die gesamte Bundesverwaltung haben sich dem föderalen Vorhaben bereits angeschlossen. Alle 115-Teilnehmer stellen Informationen zu den häufigsten Verwaltungsleistungen in der 115-Wissensdatenbank zur Verfügung. Über 43 Millionen Bürgerinnen und Bürger können die 115 erreichen. Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten. An der Aktion Pflege beteiligen sich zunächst die Landeshauptstadt München, der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Stadt Karlsruhe. Mehr Informationen unter www.115.de

Logo: BMG

abgelegt unter: