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DKI-Gutachten „Personalsituation auf Intensivstationen" der DKG wird kontrovers diskutiert

08.08.2017 16:11
„Wir müssen aufhören den Beruf der Pflege schlechtzureden. Und es ist an der Zeit, dass Politik und Kostenträger ihre Verantwortung für die Pflegekräfte übernehmen", erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 25. Juli anlässlich der Vorstellung des Gutachtens „Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin", das die DKG beim Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) beauftragt hat. Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisieren die Bewertung des DKI-Gutachtens.

„Gesundheitspolitik muss widerspruchsfreier werden. Wer mehr Personal und Personaluntergrenzen fordert, muss auch die Refinanzierung sichern. Wir brauchen auch die Unterstützung der Politik, um dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. 53 Prozent der Kliniken haben Probleme Pflegestellen im Intensivbereich zu besetzen", so Reumann.

Die repräsentative Studie zeigt eine gute Versorgung der Patienten. Im Jahresdurchschnitt 2015 lag demnach das Verhältnis von Intensivpatienten zu Pflegekräften bei 2,2 Fällen pro Schicht und Pflegekraft (VK). Die Empfehlung der Fachgesellschaft Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) eines Pflegekraft-zu-Patienten-Verhältnisses von 2 Fällen pro Schicht und Pflegekraft wird den Untersuchungsergebnissen zufolge im Mittel in etwa erreicht. Das DKI-Gutachten belegt außerdem, dass drei Viertel aller Krankenhäuser die Fachkraftquote in der Intensivpflege erfüllen. Diese liegt durchschnittlich bei 44 Prozent je Krankenhaus (zum Vergleich: Die DIVI empfiehlt mindestens 30 Prozent). Trotz dieser guten Daten könne aber nicht Entwarnung gegeben werden. Bundesweit seien in der Intensivpflege derzeit 3.150 Stellen vakant und können nicht besetzt werden, so die DKG.

„Ein Plädoyer für mehr Personal in der Pflege hilft uns nicht weiter. Dass hat uns die Vergangenheit deutlich gezeigt", so Westerfellhaus. Die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser sei ein entscheidender Schritt für die Sicherung des allgemeinen Pflegebedarfs. Damit müsse sich auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft endlich ihrer Verantwortung für eine ausreichende und zugleich hoch qualifizierte Personalbesetzung in der Pflege stellen.

Auch DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel nimmt Stellung: „Über Jahre hat man ignoriert, dass Patientinnen und Patienten in den Kliniken nicht nur Ärzte und Technik, sondern vor allem kompetente und verlässliche Pflege brauchen. Jetzt darauf zu verweisen, dass seit 2008 die Personalzahlen der Pflege wieder angestiegen seien und man also alles getan habe, um beruflich Pflegenden gute Bedingungen zu bieten, klingt zynisch.“

„Eine wichtige Voraussetzung, um künftig noch mehr attraktive Arbeitsplätze in der Pflege anbieten zu können, ist eine gesicherte Refinanzierung der Kosten, beispielsweise in Form eines Tarifausgleichs“, resümierte Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer. Die mit der Krankenhausreform dafür vorgesehene Regelung laufe weitgehend ins Leere, weil die Kassen nur lineare Lohnsteigerungen, nicht aber Stellenhebungen anerkennen, so Baum weiter. Maßnahmen wie das Pflegeförderprogramm, die Überführung des Versorgungszuschlags in den Pflegezuschlag oder die Umschichtung von Sachkosten in den DRGs seien wichtige Weichen, die der Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode gestellt habe, so Baum. Problematisch sei die Einführung von Personaluntergrenzen, vor allem wenn solche über alle Bereiche der Pflege gefordert werden.

Der DBfK weist darauf hin, dass der Bundestag gegen Ende der noch laufenden Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet, das für verpflichtende Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen sorgen soll. Die DKG betrachtet nach Angaben des DBfK dies als Gängelung und als nicht umsetzbar, weil es an der Refinanzierung und am Bewerberangebot fehle. Wahr sei aber: Mit dem Gesetz zwinge die Politik die Arbeitgeber endlich dazu, Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit ihrer Pflegekräfte wahrzunehmen. Bisher habe dies kaum eine Rolle gespielt. Der DBfK fordert, die Regelung konsequent auszubauen und auf alle bettenführenden Bereiche im Krankenhaus auszuweiten.

DKG-Präsident Reumann appeliert darüber hinaus an die Politik, die Bürokratielast endlich konsequent und mutig abzubauen. Dazu gehöre auch, dass mit einem Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ die Digitalisierung vorangetrieben werde, um so Personal zu entlasten und Dokumentationsanforderungen leichter bewältigen zu können.

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