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Elektronische Gesundheitskarte ist keine Geldkarte

04.07.2012 21:47
Mit Unverständnis hat die Landesgruppe Nordrhein des NAV-Virchow-Bundes auf die jüngste Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf reagiert. Die Richter hatten die Klage eines Versicherten abgewiesen, der datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGk) geltend machen wollte. Die auf der Karte enthaltenen Pflichtabgaben seien unbedenklich, urteilte das Gericht. Der Kläger kündigte Berufung an und will das Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten.

Der Verband der niedergelassenen Ärzte verfolgt den Rechtsstreit mit Interesse. "Auch wir befürchten, dass die eGk der Schlüssel für die künftige technische Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken über zentrale Server ist", so der Landesgruppenvorsitzende Dr. Helmut Gudat. Das Ende der Fahnenstange sei mit der Aktivierung der bisherigen Funktionen noch lange nicht erreicht, so Gudat. Darauf deuteten auch die Äußerungen des Gesundheitspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Jens Spahn, auf dem 115. Ärztetag hin, nach denen die Praxisgebühr künftig über die eGk eingezogen werden soll. Auch die gematik erklärt auf ihrer Homepage, dass die Abwicklung der Praxisgebühr mittels Telematikinfrastruktur und Gesundheitskarte denkbar sei. "Eine Erweiterung der E-Card-Anwendungen um eine Geldkartenfunktion lehnen wir kategorisch ab", betont Dr. Gudat.