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Hohe Verbesserungspotenziale für den M-RSA

19.10.2017 15:52
Das erste von zwei Sondergutachten, das der ehrenamtlich tätige Wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamts (BVA) als Grundlage einer möglichen Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (M-RSA) erarbeitet hat, wurde auf einer Pressekonferenz beim BVA in Bonn vorgestellt.

Das erste Sondergutachten mit seinen inkl Anhängen und Literatur mehr als 700 seiten wird nun in den  kommenden drei Wochen finalisiert. Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse bedankte sich der Präsident des BVA, Frank Plate, bei den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates und erklärte: „Ich bin dankbar, dass sich der Wissenschaftliche Beirat als fachkundiges und unabhängiges Gremium so intensiv mit der Evaluation des RSA und den Folgen möglicher Veränderungen im RSA beschäftigt hat. Nun gilt es auf Basis der Ergebnisse des Sondergutachtens den als ein lernendes System konstruierten RSA sorgsam und vernünftig weiterzuentwickeln. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die meisten Anpassungen des Verteilungsmechanismus nur auf Grundlage rechtlicher Änderungen vorgenommen werden können." Doch schon jetzt arbeiten die Mitarbeiter des BVA als auch die im Beirat tätigen Wissenschaftler am zweiten Gutachten, das bis zum 30. April 2018 vorliegen und das die regionalen Verteilungswirkungen des Risikostrukturausgleichs zu untersuchen hat.

Erst wenn diesesn Gutachten vorliegt, ergibt sich ein Gesdamtbild, wie eine möglichen Weiterentwicklung des M-RSA aussehen könnte. Denn die bereits im eben vorgestellten Sondergutachten (das der BVA-Beirat übrigens im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit ohne Extravergütung erstellt hat) andiskutierten bisher im M-RSA nicht berücksichtigten qualitativen Instrumente wie eine Regionalkomponente oder aber regional differenzierte Zusatzbeiträge können nach Meinung von Prof. Dr. Jürgen Wasem, dem Vorsitzenden des BVA.-Beirats (siehe Video), durchaus in der Lage sein, einige der im ersten Gutachten aufgenommenen Empfehlungen - wie beispielsweise eien veränderte Berücksichtigung des EMG-Merkmals (Erwerbsminderungsgruppen) zu beeinflussen. Nicht aber die Kern-Aussagen des Gutachtens, die hohe Verbesserungspotenziale für den schon letzt "leistungsfähigen" (Wasem) M-RSA hätten.

Das ist zum einen die grundlegene Empfehlung, das von der bisherigen Begrenzung auf 80 Auswahlkrankheiten (Krankheiten) auf ein Vollmodell umgeschwenkt werden solle, weil dann deutliche Potenziale zur Verbesserung der Zielgenauigkeit auf allen drei im M-RSA-wichtigen Ebenen (Individuen, Versichertengruppen, Krankenkassen) möglich wären. Ein Vollmodell wäre jedoch ebenso sinnvoll, weil dann auch die Verwendung von Pharmakostengruppen (ähnlich des holländischen RSA) sinnhaft wäre. Weiters sollten die ambulanten Diagnosen beibehalten werden, weil deren Wegfall nicht nur zu einer deutlichen Verschlechterung der statistischen Gütemaße des Regressionsmodells führen, sondern auch unerwünschte Anreize zur Risikoselektion (Überdeckung Gesunder, Unterdeckung Kranker) zunehmen würden. Ebenso regt der Rat ein einheitliches Aufsichtshandeln in Bund und Ländern an; zudem solle der M-RSA künftig keine Behandlungsform mehr bevorzugen oder benachteiligen. Aus diesem Grund schlägt der Rat die Streichung der DMP-Pauschale vor, da dies eine unsystematische Förderung eines speziellen Formats sei.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der kommenden "Monitor Versorgungsforschung" (06/17)

Video: Prof. Dr. Jürgen Wasem, der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen BVA-Beirats, bei der Vorstellung des M-RSA-Sondergutachtens am 19.10.2017 in Bonnn: Link