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Innovationsfonds 2. Welle: 26 Projekte gefördert

20.04.2017 12:32
Zur einer Berichterstattung der „Ärzte Zeitung“ über einen Gesundheitsnetzwerkerkongress, in der die Praxis der Mittelauszahlungen aus dem Innovationsfonds von einigen Teilnehmern beklagt wurde, erklärt der Vorsitzende des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Prof. Josef Hecken, dass die bei der Veranstaltung geäußerte Kritik an der Mittelauszahlung aus dem Innovationsfonds geradezu grotesk sei. Aktuell sind 26 weitere Projektzusagen ergangen

Fakt ist laut Hecken, dass seit den Entscheidungen des Innovationsausschusses über die zu fördernden Projekte bislang nahezu 800 Bescheide an die Antragsteller versendet wurden:

  • 422 Ablehnungsbescheide
  • 259 Benachrichtigungen
  • 91 Förderbescheide (Versorgungsforschung und 1. Welle Neue Versorgungsformen)
  • 26 Änderungsbescheide zu aufschiebenden Bedingungen

"Dass wir die Unterstützungsleistungen für die Projektnehmer sehr ernst nehmen und auch alles Mögliche tun, damit die Projekte zügig starten, sieht man nicht alleine an dieser Auflistung", erklärt Hecken. Auch spreche die Tatsache für sich, dass zur Begleitung der Antragsteller vom DLR-Projektträger und der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses bislang etwa 3500 Beratungsgespräche mit Projektnehmern geführt worden seien.

Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin erneut 26 geförderte Projekte zu der in 2016 ausgeschriebenen zweiten Welle der neuen Versorgungsformen bekannt gegeben. Eine Liste dieser Projekte finden Sie hier sowie  auf den Internetseiten des Innovationsausschusses.

Insgesamt wurden 107 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 485 Millionen Euro eingereicht. Über deren Förderung wurde im März dieses Jahres entschieden. Die 26 positiv beschiedenen Projekte werden nun mit einem Teil der für 2017 für die neuen Versorgungsformen zur Verfügung stehenden 225 Millionen Euro gefördert.

Sobald die Projektnehmer die für die Auszahlungen erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können die Fördergelder ausgezahlt werden. Dies erfolge laut G-BA regulär immer zur Mitte eines Quartals über das Bundesversicherungsamt. „Von Seiten des Innovationsausschusses ist der Weg gebahnt, damit die Gelder fließen können. Im Interesse der Patienten, die von den neuen Versorgungsformen profitieren werden, hoffe ich, dass die Projekte nun zügig starten können“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken.