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"Kein Zurück zu alten Monopolen"

02.02.2010 17:00
Vorsitzender des BMVZ, Dr. Bernd Köppl zur Forderung der Bundesärztekammer (BÄK), MVZ-Trägerschaften für Krankenhäuser durch eine schnelle Gesetzesänderung künftig allenfalls nachrangig zu ermöglichen

Die vom Vize-Chef der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, per Pressemitteilung vom 7. Januar 2010 erhobene Forderung an die Bundesregierung, dass Krankenhäuser keine MVZ mehr führen sollen, ist rückwärtsgewandt und gefährdet die notwendige Weiterentwicklung hin zu einer stärkeren Integration der Versorgungsektoren. Die BÄK versucht hier im Einklang mit der KBV, das Monopol der 'Freien Ärzte' auf ambulante Patientenbehandlung wieder neu zu errichten. Die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) schrittweise eingeleitete stärkere Verzahnung der bis dahin strikt getrennten medizinischen Versorgungssektoren hat in der seit 2004 ungebrochen anhaltenden MVZ-Gründungswelle ihren Ausdruck gefunden.

Dabei ist zu begrüßen, dass nach anfänglichem Zögern auch die Krankenhausträger diese Chance erkannt und in den letzten Jahren verstärkt MVZ aufgebaut haben. Damit hat Deutschland – immer noch sehr vorsichtig - eine lang überfällige Modernisierung der Organisation der medizinischen Versorgung erfolgreich eingeleitet. Auch die Einbindung 'Dritter Träger' in die ambulante Versorgung durch die Ausdehnung des MVZ-Trägerkreises auf alle GKV-Leistungserbringer ist insgesamt als Fortschritt zu bewerten, da dadurch in den letzten Jahren innovative Versorgungskonzepte insbesondere an den vielfältigen Schnittstellen des ambulanten Sektors befördert wurden.

Es ist geradezu absurd, wenn jetzt schnell über ein 'Vorschaltgesetz' diese von den Patienten und den meisten Ärzten positiv angenommene Entwicklung gestoppt werden soll. Bisher sind keine der an Verschwörungstheorien grenzenden Ängste der konservativen Ärzteverbände, wie z.B. die Angst vor den MVZ als “Spekulationsobjekt von Kapitalfirmen und ausschließlich gewinnorientierter Investoren" (Zitat Montgomery), eingetreten, sondern es sind über 1.400 MVZ gegründet worden, in denen mit ca. 6.500 ambulant tätigen Ärzten ein wichtiger Beitrag zur Versorgung vor allem mehrfach und chronischer kranker Versicherter geleistet wird. Die BÄK wendet sich mit ihrem Vorstoß direkt gegen die Patienteninteressen sowie gegen die Interessen von Ärzten, die bewusst in integrativen und kooperativen MVZ arbeiten wollen, gerade auch weil bei MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern die Option auf eine Verschränkung der stationären und ambulanten Behandlung in der Person eines Arztes möglich ist.

Auch in einem MVZ bleibt die persönliche Arzt–Patienten Bindung die Basis der Behandlung und wird nicht – wie Kritiker behaupten – durch anonyme wechselnde Ärzte abgelöst. Die für alle ambulanten Ärzte gültige 'Behandlungsfreiheit' (im Rahmen der gesetzlichen und KV-Vorgaben) ist auch für MVZ-Ärzte gesetzlich geschützt. Damit ist die freie Entfaltung der ärztlichen Tätigkeit in einem MVZ abgesichert. Gerade für ältere Patienten mit einem häufigen Wechsel zwischen ambulant und stationär medizinischer Versorgung sind die neuen Formen der kooperativen Versorgungsformen und Integrationsverträge eine wesentliche Verbesserung.

Auch für Ärzte ist die Arbeit in einem MVZ – wie die Personalzahlen beweisen - attraktiv: Ohne wirtschaftliches Risiko können Ärzte hier bei fester kollegialer fachübergreifender Zusammenarbeit, wie sie aus dem Krankenhaus bekannt ist - nur ohne Chefarzt - eine bewusste Endscheidung gegen das 'Einzelkämpfertum' treffen. Nicht nur für junge Ärztinnen ist damit in den MVZ eine viel bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben. Diese positiven Entwicklungen dürfen nicht zum Zweck der Errichtung neuer Mauern und alter Monopole wieder auf's Spiel gesetzt werden.

 

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