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Krankenhäuser: Keine Personalentwicklung auf Kosten des Pflegedienstes

02.06.2017 11:08
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest nimmt mit Wohlwollen die Unterstützung des 120. Deutschen Ärztetages bei der Forderung nach mehr Pflegefachpersonen zur Kenntnis. Die in diesem Zusammenhang ins Spiel gebrachte fortlaufende Dokumentation der Nurse-to-Patient Ratio diene der Transparenz. Die Ursachen für den Abbau von Pflegestellen im Krankenhaus sind nach Angaben des DBfK Nordwest im Wesentlichen auf die unzureichende Abbildung pflegerischer Leistungen im seit 2004 geltenden DRG-System zu suchen. Punktuelle Korrekturen, die nur ansatzweise in das DRG-System eingreifen oder das aktuelle Pflegestellenförderprogramm hätten diese unzureichende Abbildung im Kern nicht verbessert.

Während Pflegestellen in der Vergangenheit massiv abgebaut wurden, ist die Anzahl ärztlicher Stellen kontinuierlich gestiegen, analysiert der Verband. Dies habe dazu geführt, dass seit dem Jahr 2012 die Gesamtpersonalkosten für die Ärzteschaft im Krankenhaus über denen der Pflege liegen. Daher gelte es auch, bei der vom Deutschen Ärztetag geforderten automatischen Anpassung des ärztlichen Stellenkontingents, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass eine solche Personalentwicklung auf gar keinen Fall im Zusammenhang mit der Personalentwicklung des Pflegedienstes diskutiert werden darf.

„Für eine nachhaltige Verbesserung brauchen wir dringend Mindestpersonalvorgaben und daneben muss die deutsche DRG-Systematik grundlegend reformiert werden", so Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. Der Verband fordert die zügige Umsetzung von Mindestpersonalvorgaben für den Pflegedienst. Hierbei seien klare Vorgaben zur Qualifikation des vorzuhaltenden Pflegepersonals, das heißt dreijährig ausgebildete Pflegefachpersonen zwingend.

Daran anschließend wird eine grundsätzliche Reform des DRG-Systems zur gleichberechtigten Berücksichtigung von pflegerischen Leistungen bzw. damit verbundenen Pflegediagnosen für zwingend notwendig erachtet. Nur so könne die bestmögliche qualitative Versorgung der Patientinnen und Patienten abgesichert werden. Ebenfalls könnten Pflegende nur so aus prekären Situationen befreit werden, in denen sie sich aufgrund von Personalmangel zur Rationierung von Pflege genötigt sähen. Grundsätzlich sei der DBfK als größte Interessenvertretung der beruflich Pflegenden konsequent in alle Entscheidungen zur Weiterentwicklung des DRG-Systems sowie zur Definition von Mindestpersonalvorgaben einzubeziehen.


Hintergrund:
Der 120. Ärztetag hatte sich für klare Regeln zu Personaluntergrenzen bei den Pflegefachpersonen in den Kliniken ausgesprochen. Hintergrund ist die von der Bundesregierung beschlossene Einführung von Mindestpersonalvorgaben im Pflegebereich. Zugleich forderten die Delegierten die punktgenaue Dokumentation des Verhältnisses zwischen Patienten und Pflegepersonen. Laut Dichter sollte die geforderte Dokumentationspflicht besonders unter dem Blickwinkel befürchteter einseitiger Aufstockungen von Pflegepersonal in pflegesensitiven Bereichen zulasten anderer Pflegebereiche durchgeführt werden.

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