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KVB-VV warnt vor eklatanter Schwächung der ambulanten Versorgung durch neues Bundesgesetz

24.11.2014 12:52
München, 24. November 2014: Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat in ihrer Sitzung am 22. November 2014 eindringlich vor den Folgen des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) gewarnt. Sollte das Gesetz auf Basis des momentanen Entwurfsstandes umgesetzt werden, hätte dies eine eklatante Schwächung der ambulanten Versorgung zu Lasten aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie deren Patienten zur Folge. Die VV-Vorsitzende Dr.Petra Reis-Berkowicz betonte nach der einstimmigen Verabschiedung gleich mehrerer Anträge zum GKV-VSG, dass sie so eine "eindeutige Haltung und Geschlossenheit der V-Mitglieder bislang selten erlebt habe"
Aus Sicht der VV der KVB stelle das Gesetz eine Gefahr für die gewachsenen Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich dar und diene vor allem dazu, den stationären Sektor zu stärken und zu einer Kommerzialisierung der Medizin beizutragen. Auch die Vorstandsmitglieder der KVB machten in ihren Vorträgen das geplante Gesetz zu einem der Schwerpunkte und kritisierten die geforderte Termingarantie, den verpflichtenden Aufkauf und Abbau von Arztsitzen und die angestrebte, weitere Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Während, auf die Bundespolitik bezogen, die Bedenken vor den negativen Folgen des GKV-VSG dominierten, konnten die Vorstände der KVB zumindest auf bayerischer Ebene auch von Erfolgen berichten, die sie im Verlauf dieses Jahres erzielen konnten.
So ging der KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz in seiner Rede unter anderem auf die Einigung mit den Krankenkassen über eine Wirkstoffvereinbarung ein. Diese bringe den Haus- und Fachärzten endlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Verordnung von Arzneimitteln. "Die Fahrt im Nebel hat nun endlich ein Ende und es besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, dass kein Arzt mehr in eine Prüfung gerät", kommentierte Krombholz das positive Verhandlungsergebnis. Das Prinzip der bundesweit einmaligen Wirkstoffvereinbarung setze voll auf Steuerung, nicht auf Prüfung, so der Vorstandsvorsitzende. Anschließend äußerte er sich zur Weiterentwicklung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Es seien weitere Schritte geplant, um die diensthabenden Ärzte stärker zu entlasten und deren Sicherheit während des Dienstes zu erhöhen. Außerdem solle grundsätzlich die Attraktivität des Bereitschaftsdienstes für den Nachwuchs gesteigert werden, beispielsweise durch die flächendeckende Einrichtung von Bereitschaftspraxen sowie die Einführung eines Poolärztesystems, für dessen Pilotphase die VV grünes Licht gab und entsprechende Finanzmittel billigte. Um die bislang vom Dienst entbundenen Fachgruppen zu unterstützen, wurde außerdem ein Patenmodell vorgestellt, bei dem erfahrene Kollegen die neuen Bereitschaftsdienstärzte "an die Hand nehmen".
Dr. Pedro Schmelz, erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB, ging in seinem Vortrag auf die Entwicklung bei der fachärztlichen Honorarverteilung ein. In intensiver Abstimmung mit allen Berufsverbänden konnten in Sachen Honorarverteilung mehr Stabilität, Kontinuität und Transparenz erreicht werden. Beim Thema ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) habe man im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) eine gute Grundlage zur Bereinigung geschaffen, um die Fachgruppen und Fachärzte, die daran nicht teilnehmen, nicht zu benachteiligen. Die wenigen Änderungen im HVM zum 1. Januar 2015 wurden anschließend mit großer Mehrheit von der VV angenommen. Schmelz machte jedoch deutlich, dass das große Ziel der Ärzteschaft - ein Ende der Budgetierung - noch nicht erreicht sei. Auf Bundesebene sei es allerdings gelungen, dass bei der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) extrabudgetäre Zuschläge für alle PFG-Fachgruppen aufgenommen wurden und dass auch die Facharztinternisten mit Schwerpunkt die PFG abrechnen können. Schließlich stellte Schmelz noch erste Ergebnisse aus der Mitgliederbefragung 2014 unter Bayerns Vertragsärzten und -psychotherapeuten vor. So wurden die Mitarbeiter der KVB überwiegend als freundlich und korrekt beurteilt. Zirka zwei Drittel der Teilnehmer an der Umfrage zeigten sich zufrieden mit ihrer Mitgliedschaft in der KVB.
Die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Ilka Enger vermeldete schließlich noch einen weiteren Erfolg der KVB. Nach intensiven Verhandlungen mit den Krankenkassen sei die neue Vergütungsregelung für den Notarztdienst endlich in "trockenen Tüchern". Bayerische Notärzte erhalten künftig eine leistungsgerechtere Honorierung als dies bisher der Fall war. Alle korrekt dokumentierten Einsätze werden von den Krankenkassen künftig auch in vereinbarter Höhe bezahlt. Außerdem werde endlich die "längst überfällige Ungleichverteilung zwischen Tag- und Nachtschichten aufgehoben", unterstrich Enger. Während die Einigung auf das neue Notarzt-Vergütungsmodell ein gutes Beispiel für eine konstruktive Zusammenarbeit aller Verhandlungspartner sei, sah Enger dagegen im aktuellen Planungsstand rund um den Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine "desaströse" Entwicklung. So seien bei der eGK jetzt schon weitere Zeitverzögerungen, Kostensteigerungen und Sicherheitsbedenken absehbar - während sich dagegen das Sichere Netz der KVen zunehmend positiv entwickle. Darüber hinaus ging Enger auf zahlreiche weitere Beispiele ein, wie die KVB es geschafft habe, sich noch stärker an den Bedürfnissen ihrer Mitglieder zu orientieren und Prozesse zu verschlanken und zu entbürokratisieren.