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Mindestinhalte für Bedarfsermittlung bei Dekubitusversorgung entwickelt

04.07.2014 13:37
Die Deutsche Dekubitus Liga e.V. (DDL) und der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH) haben gemeinsam Mindestinhalte für die Bedarfsermittlung bei Versorgungen mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus (Produktgruppe 11) entwickelt und in Form einer Checkliste veröffentlicht. Beide Initiativen wollen damit einen Beitrag zur dringend notwendigen Verbesserung der Versorgungsqualität bei Hilfsmitteln gegen Dekubitus leisten.

In kaum einer Produktgruppe gibt es aktuell größere Kritik an der Versorgungsqualität als in der PG 11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus. Neben den Defiziten, die sich aus dem Hilfsmittelverzeichnis ergeben, die der GKV-Spitzenverband jetzt fortschreiben will, lassen sich immer wieder wesentliche Mängel in der Vertragsgestaltung der Krankenkassen und in der konkreten Leistungserbringung durch die versorgenden Unternehmen feststellen.

Bester Beleg hierfür ist der soeben veröffentlichte Forschungsbericht des IWAK-Institutes der Goethe-Universität Frankfurt zur Qualität der Versorgung mit Antidekubitus-Liegehilfen am Beispiel der AOK Hessen. Die vom Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ und in den Hilfsmittelrichtlinien geforderte individuelle Auswahl des Hilfsmittels anhand der Fähigkeitsstörungen, der Grunderkrankungen und dem pflegerischen Umfeld und die dafür notwendige und zu dokumentierende Bedarfsermittlung beim Patienten vor Ort findet in 75% aller Versorgungsfälle nicht statt. Die Folgen sind Intransparenz und ein erhebliches Fehlversorgungsrisiko.

Dort wo die erforderliche Erhebung beim Patienten in der Versorgungspraxis stattfindet, erfolgt die Dokumentation heute mit einer Vielzahl unterschiedlicher Bedarfsermittlungsbögen, deren Inhalte quantitativ und qualitativ deutlich voneinander abweichen. Oft bestehen Widersprüche zwischen den Vertragsanforderungen der Krankenkasse und dem vorgegebenen Dokumentationsbogen, weil mit dem Inhalt, die für die Hilfsmittelauswahl relevanten Faktoren wie Fähigkeitsstörungen und Ressourcen des Patienten, überhaupt nicht abgebildet werden können.

Damit die Versorgung für alle Beteiligten transparenter wird und die Hilfsmittelempfehlung vor dem Hintergrund der individuellen Patientensituation nachvollzogen werden kann, haben QVH und DDL gemeinsam, in mehreren Arbeitsschritten, Mindestinhalte für die Dokumentation einer Bedarfsermittlung bei Antidekubitus-Hilfen definiert.

Die in 6 Teilbereiche (I. Allgemeine Daten, II. Grunderkrankungen, Diagnosen, Zustandsbeschreibungen, III. Spezifische Gefährdung & Wunddokumentation, IV. Beschreibung der Liegesituation, V. Beschreibung der Sitzsituation, VI: Versorgungsempfehlung) gegliederten Mindestinhalte sind bewusst nicht in einen fest definierten Dokumentationsbogen gefasst, sondern in einer Checkliste, damit jeder Anwender die Inhalte in seinen individuellen Erfassungsbogen integrieren kann.

Interessenten können sich die komplette Checkliste auf den Internetseiten des Qualitätsverbundes Hilfsmittel e.V. und der Deutschen Dekubitus Liga e.V. herunterladen. Sie ist auch Bestandteil des soeben aktualisierten Qualitätsstandards des QVH für die Produktgruppe 11 (siehe aktuelle Pressemitteilung des QVH).