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Neues Webportal informiert über neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

27.09.2016 11:21
Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft, der den Grad der Selbständigkeit in elementaren Lebensbereichen bewertet. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem Portal www.pflegebegutachtung.de finden Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt viele Informationen rund um die Neuerungen.

Das Portal, das von den Medizinischen Diensten gemeinschaftlich getragen wird, bietet ein klar strukturiertes und übersichtliches Service- und Informationsangebot. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige finden sich Informationen rund um die neue Begutachtung. Ein umfangreicher Fragen- und Antwortkatalog beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Pflegereformen. Auch ein Versichertenflyer und eine Checkliste für den MDK-Besuch stehen zur Verfügung.

Für Experten aus Einrichtungen und ambulanten Diensten stehen ausführliche Erläuterungen zum neuen Begutachtungsinstrument zur Verfügung. Eine Liste mit Downloads und Links rundet das Angebot ab. Das Informationsportal www.pflegebegutachtung.de soll in den kommenden Wochen erweitert werden. So soll der Versichertenflyer nicht nur in leichter Sprache, sondern auch in mehreren Übersetzungen verfügbar sein. Ein Erklärfilm werde das neue Begutachtungsverfahren anschaulich und verständlich darstellen.

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