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Ohne verbindliche Personalschlüssel keine gute Krankenversorgung

10.02.2017 11:54
Bestärkt durch die von der Hans Böckler Stiftung veröffentlichte Studie „Nurse-to-Patient Ratios“, bekräftigt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) seine Forderung nach gesetzlich vorgegebenen Pflegepersonalbemessungsstandards in den Krankenhäusern. „Seit Jahren ist die Pflegepersonalbemessung in deutschen Kliniken höchst problematisch und nicht einmal annähernd auf dem Niveau anderer europäischer Staaten“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.

„Handfeste Pflegemängel, Defizite bei der Hygiene, gravierende Kommunikationsfehler, ungenügende Patientensicherheit und eine ‚Abfertigung am Fließband‘ sind die unübersehbaren Folgen. Ganz zu schweigen davon, was die chronische Überlastung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht: Die ständige Diskrepanz zwischen dem, was nötig wäre und dem, was unter den gegebenen Bedingungen leistbar ist, zermürbt auf Dauer. Viele werden berufsbedingt krank, brennen aus oder flüchten aus dem Beruf. Für junge Menschen ist der Pflegeberuf unter solchen Bedingungen alles andere als attraktiv“, so Knüppel. Solange das Pflegepersonalbudget die stets zugängliche Reserve für Querfinanzierung aller anderen Töpfe bleiben dürfe, werde sich daran auch nichts ändern, ist sich die DBfK-Sprecherin sicher.

 

Die Politik habe 1996 mit Außerkraftsetzen jeglicher Vorgaben für die Pflegepersonalbemessung diese Situation herbeigeführt. Zudem ignorierten die Länder seit Jahren ihre Investitionsverpflichtungen im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung, das nötige Geld werde bei der Pflege abgezweigt. So fordert Knüppel gesetzliche Vorgaben für die Bemessung des Pflegepersonals in den Kliniken einschließlich wirksamer Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.

Das häufig vorgebrachte Argument gegen verbindliche Personalschlüssel, diese seien zu starr, nicht handhabbar und gäben dem Unternehmen zu wenig Spielräume, kann nach Aussage des DBfK nicht gelten. Weltweit gibt es eine ganze Reihe von Ländern, die seit Jahren damit arbeiten und gute Erfahrungen gemacht haben. Der DBfK hat 2016 ein vom Weltverband der Pflegeberufe ICN veröffentlichtes Faktenblatt zu „Nurse to Patient Ratios“ in deutscher Übersetzung herausgegeben. Es zeigt, wie gut sich verbindliche Personalbemessungsstandards auf unterschiedliche Fachbereiche in Krankenhäusern anpassen lassen und welche Effekte man damit erzielt. (siehe www.dbfk.de/media/docs/download/Internationales/ICN-Faktenblatt-Nurse-to-Patient-Ratios-2016.pdf) Der DBfK fordert von der Bundesregierung ausdrücklich, diesen Weg endlich zu gehen. An guten internationalen Vorbildern für die Umsetzung fehlt es wahrlich nicht!

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