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Pflegebildungsreform – Expertinnen wenden sich mit einem Appell an Bundeskanzlerin Merkel

21.11.2016 14:11
Das Pflegeberufereformgesetz, das Anfang 2016 von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Entwurf von Bundeskanzlerin Angela Merkel unterzeichnet wurde, ist bei den Beratungen im Bundestag ins Stocken geraten, sodass vier Pflegeexpertinnen, die seit Beginn des Jahres das Gesundheitsministerium sowie das Familienministerium bei der Entwicklung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum neuen Pflegeausbildungsgesetz unterstützen, sich in einem offenen Brief an Merkel wenden.

Professorin Ingrid Darmann-Finck vom Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen erläutert als eine der Initiatorinnen: „Die Ausbildungsreform ist eine notwendige Konsequenz des soziodemografischen Wandels, und sie dient der langfristigen und dauerhaften Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Wenn sie jetzt scheitert, stehen wir für längere Zeit mit leeren Händen da!“

Neben Darmann-Finck gehören dem Expertinnen-Team noch Professorin Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) aus Köln, Professorin Barbara Knigge-Demal von der Fachhochschule Bielefeld sowie Sabine Muths, ebenfalls von der Universität Bremen, an. In ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme kritisieren die Expertinnen vor allem die Verkürzung der Debatte um die Pflegeberufereform auf die sogenannte Generalisierung, also die Zusammenführung der bestehenden drei Berufe für Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege zu einem neuen Pflegeberuf.

Sie betonen weitere, wichtige Innovationspotenziale der geplanten Pflegeausbildung. Dazu zählen die im Gesetz festgelegten ausschließlich den Absolventen der Ausbildung vorbehaltenen Tätigkeiten sowie die Möglichkeit der Erweiterung des Kompetenzprofils um die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten. Professorin Hundenborn ergänzt: „Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist außerdem erstmals die Möglichkeit flächendeckender, primärqualifizierender Pflegestudiengänge geregelt. International ist durch Studien ja gut belegt, dass studierte Pflegefachpersonen für eine verbesserte Patientensicherheit sorgen können.“

In der Stellungnahme gehen die Autorinnen auf die dringenden Reformbedarfe ein, erörtern die im Gesetz verankerten Innovationspotenziale, betonen die gesellschaftliche Notwendigkeit der im Gesetzentwurf verankerten Reformschritte und fordern deren zeitnahe Umsetzung. Die Stellungnahme, der offene Brief sowie diese Pressemitteilung stehen online auf den Seiten des DIP (www.dip.de) sowie des IPP Bremen (www.ipp.uni-bremen.de) zum download zur Verfügung.

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