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Pflegereform mit positiver Wirkung für Pflegebedürftige

07.02.2018 12:11
Die Techniker Krankenkasse (TK) verzeichnet seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes III zum 1. Januar 2017 einen Anstieg der Erstanträge auf eine Pflegegrad-Einstufung um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ebenso stieg die Inanspruchnahme einzelner Leistungen der Pflegeversicherung wie beispielsweise der Entlastungsleistung an.

Zu den Entlastungsleistung gehören etwa Beschäftigungsangebote oder die Begleitung zum Arzt. Seit der Reform stehen Pflegebedürftigen für solche "niedrigschwelligen Betreuungsangebote" 125 Euro monatlich zu.

Die am häufigsten von der TK-Pflegekasse eingesetzten Hilfsmittel waren nach eigenen Angaben solche zum Verbrauch, wie etwa Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe, auf dem zweiten Platz folgten Hausnotrufsysteme. Die Inanspruchnahme von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stieg gegenüber 2016 um rund 30 Prozent. Dazu gehören Zuschüsse der Pflegekasse zur Umgestaltung der Wohnung, wie die Verbreiterung von Türen oder der Umbau des Badezimmers. Im Schnitt gab die TK 2017 pro Zuzahlung rund 2.500 Euro aus.

TK-Vorstand: "Pflegeversicherung muss mit der Digitalisierung Schritt halten"

Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: "Die Zahlen zeigen, dass die neuen Pflegegrade und die erweiterten Leistungen der Pflegeversicherung im Versorgungsalltag ankommen. Wir sehen außerdem einen großen Bedarf an Leistungen und Hilfsmitteln, die die Selbständigkeit im eigenen Haushalt unterstützen. Die Pflegeversicherung ist dann zukunftsfähig, wenn sie sowohl die Bedürfnisse der Versicherten berücksichtigt als auch frühzeitig neue technische Entwicklungen aufnimmt. Das heißt: Die Pflegeversicherung muss mit der Digitalisierung Schritt halten."

Die TK setzt sich dafür ein, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auch den Einsatz von Smart-Home-Lösungen im Pflegehaushalt ermöglicht. Dazu gehören beispielsweise technische Assistenz- und Überwachungssysteme, die dazu beitragen, länger in den eigenen vier Wänden leben zu können. Bislang fehle hierfür allerdings die gesetzliche Grundlage. Ihre Forderungen hat die TK in den Forderungen nach einem "Masterplan Pflege" formuliert.

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