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Pflegestärkungsgesetz III – der Abschluss der großen Pflegereform

06.12.2016 11:07
Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) ist für Mechthild Rawert, Berichterstatterin für Pflege und Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin (beise SPD) der „Abschluss einer wirklich sehr erfolgreichen Pflegereform". Darin erfolge die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes aus dem zweiten Pflegestärkungsgesetz, die Rolle der Kommunen in der Pflege werde gestärkt und darüber hinaus sollen ergänzend zum Bundesteilhabegesetz die Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege geregelt werden.

Rawert und Mattheis erklären: „Der neue bedarfsgerechtere Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren aus dem PSG II werden zum 1. Januar 2017 auch in der Hilfe zur Pflege in Kraft treten. Diese Verbesserungen sollen auch den Empfängerinnen und Empfängern der Hilfe zur Pflege zu Gute kommen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege hat im Mai 2015 ihre Ergebnisse vorgelegt. Diese nehmen wir im PSG III auf und stärken die Verantwortung der Länder und Kommunen für die Pflegeberatung und die Pflegeinfrastruktur vor Ort. In 60 Modellvorhaben erproben wir die Pflegeberatung aus einer Hand – in der Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Pflegeversicherung. Ein richtungsweisender Schritt in der Pflege.

Eine zentrale Frage war die Klärung der Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es beim Gleichrang zwischen den verschiedenen Leistungen bleibt und wir Bedenken ausräumen konnten. Dafür haben wir gekämpft.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich wiederum für eine Stärkung der tariflichen Bezahlung in der Pflege eingesetzt. Im PSG III regeln wir, dass die Bezahlung von Entgelten bis zur Höhe von Tariflöhnen als wirtschaftlich anerkannt werden muss.“

Bild: Mechthild Rawert

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