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Psychiatrische Arbeitszeit ist zu 95 Prozent Gesprächszeit

18.11.2014 19:08
Die ärztliche Betreuung von Patienten braucht Zeit und Zuwendung. „Das gilt in besonderem Maße für die Psychiatrie, Neurologie und Nervenheilkunde“, führte Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender des Spitzenverbandes ZNS (SPiZ), anlässlich einer Fachtagung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) aus. Diese fand am 12. November 2014 in Berlin statt und befasste sich mit dem Wert und der Bewertung ärztlicher Arbeitszeit.

„Psychiatrische Arbeitszeit ist zu 95 Prozent Gesprächszeit. Wir stellen die Diagnose im Anamnesegespräch. Auch die Therapie ist zum großen Teil eine Gesprächsleistung. Apparativ-technische Untersuchungen oder Behandlungen spielen keine wesentliche Rolle“, sagte der Vorsitzende des SPiZ. Diese Gesprächsleistungen von Psychiatern oder Nervenärzten würden nicht ausreichend honoriert. Auch könnten Psychiater ihre Produktivität nicht steigern, etwa indem sie schneller mit den Patienten sprächen oder sie nach drei Sätzen aus der Sprechstunde entließen, so Bergmann.

 

„Wir brauchen daher eine Einzelleistungsvergütung jeder Gesprächsleistung, die wir erbringen. Mit einer Pauschale von 40 bis 60 Euro im Quartal ist unsere zuwendungsintensive Arbeit nicht ausreichend honoriert“, betonte er. Eine solche Unterbewertung führe auf Dauer dazu, dass die Defizite in der Versorgung psychiatrischer Patienten sich weiter verschärften. Das gelte im Übrigen auch für weite Teile der Neurologie, beispielsweise bei neuropsychologischen Funktionsstörungen, führte der Vorsitzende des SPiZ aus.