Qualität ohne Personal? Geht nicht!
„Der Entwurf des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) klammert ein wesentliches Element guter Versorgungsqualität nahezu vollständig aus: die angemessene Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Pflegepersonals“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Das geplante Pflegestellenförderprogramm ist weniger als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Nach seriösen Berechnungen von Experten fehlen in den deutschen Krankenhäusern etwa 100.000 Pflegefachpersonen, um eine adäquate pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Seit Jahren zweigen die Kliniken große Anteile des Pflegepersonalbudgets ab, um Baumaßnahmen, neue Geräte, Reparaturen sowie andere Berufsgruppen zu subventionieren. Das Resultat: Rationierung von Pflege im großen Umfang, ratlose PatientInnen, steigende Fehlerhäufigkeit, Hygienemängel, hochbelastete Pflegende, gravierende Defizite in der praktischen Pflegeausbildung, kontinuierlich steigende stressbedingte Krankheitsquoten usw. Der DBfK fordert die Bundesregierung jetzt zum wiederholten Male auf, diese Probleme endlich wirksam zu bekämpfen.
Die Krankenhäuser müssen gesetzlich verpflichtet werden, eine Mindestbesetzung der Stationen mit Pflegepersonal vor- und dabei geltendes Arbeitsrecht zwingend einzuhalten. Überprüfungen und ggf. Sanktionen gehören dazu, sonst wird weiterhin auf Kosten des Pflegepersonals gewirtschaftet. Perspektivisch brauchen wir eine verpflichtende Pflegepersonalbemessung, die sich am Pflegebedarf der PatientInnen orientiert. Gute internationale Beispiele, wie das gelingen kann, gibt es genug. Für Krankenhausökonomen gelten Mediziner als Erlösbringer, Pflegepersonal als Kostenfaktor. Dass dies so falsch wie kurzsichtig ist, müssen auch sie inzwischen einsehen“, erklärt die DBfK-Sprecherin.