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Grünes Licht für neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für Symptomkontrolle im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

04.06.2017 20:17
Vertragsärzte können künftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, Symptomkontrolle bei Palliativpatientinnen und –patienten verordnen. Einer Vorgabe aus dem Hospiz- und Palliativgesetz folgend hat der G-BA seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege entsprechend angepasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Richtlinie nicht beanstandet, so dass die Regelungen damit nun in Kraft gesetzt sind.

„Die Erweiterung der „Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie“ des G-BA ist begrüßenswert. Die Symptomkontrolle ist bei Pflegefachpersonen richtig verortet. Aufgrund des direkten Kontakts zu den Patientinnen und Patienten kann so schnell gehandelt werden“, zeigt sich Mai positiv gegenüber der Novellierung der Richtlinie.

Bei der neuen Leistung „Symptomkontrolle“ geht es darum, dass die Pflegekräfte Krankheitszeichen und mögliche Begleiterscheinungen möglichst schnell erkennen. Dies erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Pflegekräften und dem verordnenden Arzt. Eine Symptomkontrolle soll insbesondere bei Schmerzsymptomatik, Übelkeit, Erbrechen, pulmonalen oder kardialen Symptomen und Obstipation sowie bei der Kontrolle und Behandlung von exulzerierenden Wunden durchgeführt werden. Zudem gehört die Krisenintervention dazu, zum Beispiel bei Krampfanfällen, Blutungen oder akuten Angstzuständen.

„Gerade im Bereich der Palliativpflege weist dieser Schritt absolut in die richtige Richtung“, so Mai.

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