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iwp fürchtet um Tarifautonomie in der Pflege

07.03.2017 11:45
Das Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln (iwp) hat ein Diskussionspapier zum Thema "Helfen höhere Mindestlöhne in der Pflege?" veröffentlicht, in welchem die Existenz der Pflegemindestlohn‐Kommission sowie der durch diese festgelegte und den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn übersteigende, brancheneigene Mindestlohn kritisiert werden. Auch werden Nachteile für privat‐gewerbliche Anbieter befürchtet.

„Das Diskussionspapier macht deutlich, dass wir in der Pflegemindestlohnkommission keine Ersatztarifverhandlungen führen sollten. Das gefährdet langfristig die grundgesetzlich geregelte Tarifautonomie, entmündigt die bewährte Tarifpartnerschaft in unserer Sozialen Marktwirtschaft und weckt Begehrlichkeiten zu staatlichen Lohnregulierungseingriffen auch in andere Wirtschaftsbranchen", so bpa Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle.

In dem 37-seitigen Diskussionspapier heißt es u.a.: „Die Kommissionslösung in der Pflegebranche ist grundsätzlich bedenklich, weil sie in Abkehr vom Subsidiaritätsprinzip nicht nur dem Grundsatz der negativen Koalitionsfreiheit entgegensteht, sondern die Tarifautonomie an sich gefährdet." Die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen durch eine „in keiner nachvollziehbaren Weise repräsentativ zu nennenden" achtköpfigen Kommission und das Bundesministerium für Arbeit stelle eine denkbar starke Zentralisierung des Pflegearbeitsmarkts dar, erklären die Studienautoren. Diese durch den Gesetzgeber eingerichtete Kommission könne und solle nicht dauerhaft als Ersatz für Tarifverhandlungen fungieren.

Darüber hinaus heißt es: „Sofern es den etablierten Anbietern mithilfe der Kommissionsbeschlüsse gelingen sollte, insbesondere kleine und neu im Markt agierende privat‐gewerbliche Anbieter von Pflegedienstleistungen durch Lohnkostensteigerungen aus dem Markt zu drängen, gefährden sie damit nicht nur den Wettbewerb auf dem Markt für Pflegedienstleistungen nachhaltig, sondern schaden sie auch den nicht an der Kommission beteiligten Betroffenen, insbesondere den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen."

Der bpa fühle sich dadurch in seiner Haltung bestätigt, dass die Anpassung des Pflegemindestlohns die gesamtwirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen müsse, macht der Vizepräsident des bpa Arbeitgeberverbands, Bernd Meurer, deutlich. Interessant sei der Hinweis der Forscher auf die nicht-repräsentative und recht einseitige Zusammensetzung der Pflegemindestlohnkommission, so Meurer.

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