VPU e.V.: Keine politische Teilhabe für Pflegende bei Abschaffung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein
Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene stellen sicher, dass die Pflegeberufe ebenso wie andere Heilberufe, darunter Ärzte und Apotheker, gleich- und stimmberechtigt am politischen Entscheidungsprozess teilnehmen, die Interessen ihrer Mitglieder gebündelt vertreten, wichtige berufsspezifische Weichen stellen und die Weiterentwicklung der Pflegeberufe vorantreiben können, argumentiert der VPU. Ein zentrales Ziel sei dabei, eine sachgerechte, professionelle Pflege – und damit eine möglichst hohe Versorgungsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger – flächendeckend sicher zu stellen.
„Es gibt keine Alternative zur Pflegekammer. Nicht in Schleswig-Holstein, nicht in den anderen Bundesländern und nicht auf Bundesebene. In einer demokratisch legitimierten Interessenvertretung der beruflich Pflegenden ist kein Platz für Arbeitgebervertreter. Wer auch in zehn Jahren noch eine hochwertige Pflege für sich und seine Angehörigen erwartet, der darf den Willen der Pflegenden, endlich auf Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen an der politischen Entscheidungsfindung teilzunehmen, nicht weiter ignorieren. Das gilt auch für die CDU Schleswig-Holstein", sagt Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU und Pflegedirektor am Universitätsklinikum Düsseldorf.
Absurdes Konstrukt
In ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl hatte die CDU angekündigt, die erst 2016 beschlossene Pflegeberufekammer durch eine freiwillige Pflegevereinigung zu ersetzen. Diese solle offen sein für Pflegende, Leistungserbringer und Verbände. Die Umsetzung soll nun im Koalitionsvertrag verankert werden. „Die Vorstellung, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam Qualitätsstandards für die professionelle Pflege entwickeln und sich gemeinsam für die strukturellen, wirtschaftlichen und politischen Forderungen der Pflegenden stark machen, ist absurd“, so Torsten Rantzsch.
Die geplante Pflegevereinigung in Schleswig-Holstein bremse die Weiterentwicklung der Pflegeberufe absehbar nicht nur in Schleswig-Holstein aus. Auch die Möglichkeit der beruflich Pflegenden Schleswig-Holsteins, ihre Interessen auf Bundesebene wirksam zu vertreten, werde ausgehebelt, da eine solche Vereinigung bei Gründung einer Bundespflegekammer nicht berücksichtigt werde. Und das, so Rantzsch, sei nicht hinnehmbar.
Bildquelle: VPU