Weiße Liste veröffentlicht neue Auswertung des Pflege-TÜV
Für jede der rund 26.000 Einrichtungen in Deutschland zeigt das Portal an, inwieweit diese die fachlichen Mindestanforderungen an die Qualität der Pflege erfüllt. Die Weiße Liste werte dazu die Ergebnisse aus dem sogenannten "Pflege-TÜV" neu aus. Die Methode mache Unterschiede sichtbar, die bei der Entscheidung eines Nutzers für die Auswahl einer Einrichtung in seiner Region relevant sein können. Die Weiße Liste zeigt für jede Pflegeeinrichtung in Form eines Prozentwerts für "Pflegequalität" an, wie viele der überprüften Kriterien voll erfüllt werden. Zudem wird der Wert immer ins Verhältnis zum Bundesdurchschnitt gesetzt.
Die neuen Ergebnisse zeigen den Verbrauchern nach Angaben der Bertelsmann Stiftung somit Unterschiede und negative Ausreißer zwischen den Pflegeheimen und Pflegediensten, die aus den Pflegenoten bislang nicht hervorgehen. Es werden keine Durchschnittsnoten gebildet. "Die neue Auswertung der Prüfergebnisse kann zwar die grundsätzlichen Schwächen des Bewertungssystems nicht kurieren, sie bietet aber mehr Transparenz und Orientierung für Verbraucher", sagt Uwe Schwenk, Programmleiter bei der Bertelsmann Stiftung. Grundsätzlich sei es ratsam, Pflegeeinrichtungen vor Ort zu besuchen und den Anbietern Fragen zu stellen. "Schneidet eine Einrichtung vergleichsweise schlecht ab, lohnt ein noch genauerer und kritischerer Blick", so Schwenk.
Tipps für Verbraucher
Die Weiße Liste empfiehlt Verbrauchern, sich bei der Suche nach dem passenden Pflegeanbieter ein eigenes Bild über die Unterschiede und die Qualität der Einrichtungen zu machen und mit den Fachkräften vor Ort zu sprechen. Das Vergleichsportal bietet dafür auf seiner Website Checklisten an, anhand derer sich Verbraucher orientieren können. Zudem zeigt das Portal an, welche Pflegeberatungsstelle sich in der Nähe des jeweiligen Nutzers befindet.
Zusatzinformationen
Die zugrundliegenden Daten für die neue Berechnungsmethode beruhen nach Angaben der Bertelsmann Stiftung auf Prüfungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der Pflegedienste und Pflegeheime. Die Prüfungen erfolgten unangemeldet (Pflegeheime) beziehungsweise mit einer Anmeldung einen Tag vorher (Pflegedienste). Die aus den Prüfungen veröffentlichten Informationen bezögen sich vor allem auf die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Geprüft werde streng genommen die "Dokumentationsqualität", weniger das, was die Arbeit der Pflegekräfte bewirkt (also die "Ergebnisqualität").