Immer wieder kommt es zu Bettensperrungen auf Intensivstationen, weil nicht genügend Pflegepersonal vorhanden ist und Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten werden können, was den Personalmangel klar belegt. Die Sektion Pflege der DGIIN fordert in diesem Zusammenhang verbindliche Personalschlüssel, die sich am tatsächlichen Bedarf und nicht lediglich an einer Untergrenze orientieren. Dazu brauche es transparent erfasste und zeitnah verfügbare digitale Daten, um den tatsächlich vorhandenen Pflegepersonalbedarf erfassen zu können (3). „Die derzeit erneut aufkommende Debatte um die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) zeigt zudem, wie wenig Wertschätzung der anspruchsvollen Arbeit hoch spezialisierter Pflegender entgegengebracht wird. Eine solche Aussetzung führt unweigerlich zu einer weiteren Steigerung der ohnehin enormen Arbeitsbelastung, was gleichzeitig eine Verschlechterung der Versorgungsqualität mit sich bringen würde. Zudem steigt das Risiko für Komplikationen und schlechte Behandlungsergebnisse“, so Carsten Hermes.
Die schwierigen Arbeitsbedingungen, leeren Versprechungen und die daraus resultierenden, steigenden Belastungen haben bereits Spuren bei den Intensivpflegenden hinterlassen (4). „Die Intensivpflege in Deutschland steht nun an einem Scheideweg. Die hohe Motivation und Freiwilligkeit unter den Intensivpflegenden, wie noch zu Beginn der ersten Welle, wird sich sicher nicht mehr wiederholen. Wenn jetzt keine Maßnahmen zur Stärkung der Pflege getroffen werden, lässt sich die Abwärtsspirale, in der sich die professionelle Pflege derzeit befindet, immer schwerer aufhalten“, so Tobias Ochmann weiter.
Als Folge des Pflegemangels benennen die DGIIN-Experten Abstriche in der Versorgung jedes einzelnen Patienten und jeder Patientin. Dies wiederum verschärfe die moralische Stresssituation für die Pflegenden in einem Teufelskreis erheblich. „Die permanente Missachtung der Forderungen zur Verbesserung der Situation in der Intensivpflege (5,6) seitens der Politik und der Kliniken wird unweigerlich zum flächendeckenden Pflexit führen, der mancherorts bereits bedrohliche und nachhaltige Ausmaße angenommen hat“, betont Ochmann.
„Der Pflegeberuf und die Arbeit auf der Intensivstation ist inhaltlich einer der schönsten Berufe, die man sich vorstellen kann“, merkt Carsten Hermes an. Es seien veränderbare Rahmenbedingungen, die die Belastungen in diesem Beruf mit sich brächten. Die Sektion Pflege der DGIIN kritisiert deshalb auch die fehlende Umsetzung der Selbstverwaltung der Pflege. „Hierdurch hätten die Pflegenden selbst die Möglichkeit, Rahmenbedingungen in der Pflege und Arbeitsbedingungen mitgestalten zu können“, so Hermes.
Die Sektion Pflege der DGIIN fordert einerseits die Kliniken auf, für verlässliche, über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Personalschlüssel, Dienstpläne und weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu sorgen. Gleichzeitig brauche es die Unterstützung der Bevölkerung, die Ihrem Applaus nun eine solidarische Haltung folgen lassen muss. „Alle Infektionsrisiken müssen maximal minimiert und damit die Belegung der Intensivbetten geschont werden. Dies braucht endlich schnelle Unterstützung und verbindliche Lösungen von Seiten der Politik. Der Pflegeberuf ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsfürsorge. Damit das auch in Zukunft so ist, muss die Politik nun endlich wirksame und nachhaltige Verbesserungen für den Berufsstand der Pflege sicherstellen“, sind sich Hermes und Ochmann einig.
Quellen
1 Karagiannidis, C., Kluge, S., Riessen, R., Krakau, M., Bein, T., Janssens, U. [2018]. Auswirkungen des Pflegepersonalmangels auf die intensivmedizinische Versorgungskapazität in Deutschland [Impact of nursing
staff shortage on intensive care medicine capacity in Germany]. Med Klin Intensivmed Notfmed, 114, 327–333.
2 https://www.dgiin.de/files/dgiin/aktuelles/2021/20210422_Onlinebefragung-Belastungserleben-Corona-Pandemie.pdf
4 Begerow A, Michaelis U, Gaidys U. Wahrnehmungen von Pflegenden im Bereich der Intensivpflege während der COVID-19-Pandemie. Pflege. 2020 Aug;33(4):229-236. doi: 10.1024/1012-5302/a000744. PMID: 32811326.
5 Hermes C, Ochmann T. Sektion Pflege zur aktuellen Situation der Intensivpflege in Deutschland : Arbeitsgruppe der Sektion Pflege der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) [Nursing Division on the current intensive care situation in Germany : Working group of the Nursing Division of the German Society of Medical Intensive Care and Emergency Medicine (DGIIN)]. Med Klin Intensivmed Notfmed. 2020 Sep;115(6):495-497. German. doi: 10.1007/s00063-020-00705-z. PMID: 32617611; PMCID: PMC7329998.
6 Karagiannidis, C., Hermes, C., Krakau, M., Löffert, K., Welte, T., Janssens, U. [2019]. Intensivmedizin: Versorgung der Bevölkerung in Gefahr. Dtsch Arztebl, 116[10], A-462 / B-378 / C-374
]]>Regelgebundene Dynamisierung der Leistungen
"Um die tendenziell steigenden Eigenanteile der pflegebedüftigen Menschen zu verringern, schlagen wir außerdem die jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen vor. Diese orientiert sich an den Bruttolohnzuwächsen und ist angelehnt an den Automatismus der Rentenversicherung", erklärt Knut Lambertin, Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Versichertenseite. "Die Verknüpfung mit dem Anstieg der Beitragseinnahmen sichert dabei die Beitragssatzstabilität", ergänzt Volker Hansen.
Zur weiteren Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sollen zudem bei ausgewählten, besonders förderungswürdigen Leistungen die pflegebedingten Aufwendungen vollständig finanziert werden. Das gilt beispielsweise für eine ressourcenorientierte Kurzzeitpflege. Auch sieht das Konzept die Zusammenführung der häuslichen Krankenpflege und der medizinischen Behandlungspflege unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung vor. "Durch die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege unabhängig vom Ort der Leistungserbringung werden die Rahmenbedingungen für die ambulante und die vollstationäre Pflege gezielt angeglichen und bestehende Fehlanreize beseitigt", so Knut Lambertin.
Strukturreform durch flexibilisiertes Leistungsrecht
Damit pflegebedürftige Menschen Leistungen künftig noch einfacher und bedarfsgerechter erhalten, plädiert die AOK zudem für eine ausgabenneutrale Aufhebung der Trennung von ambulanter und stationärer Pflege. Hier sieht sie den Schlüssel in der Flexibilisierung des Leistungsrechts, indem etwa Geldleistungs- sowie Sachleistungsbudgets unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zusammengefasst werden. Darüber hinaus sollen die bisherigen Beratungsansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegekasse aus einer Hand gewährt werden. Flankierend werden für die Kranken- und Pflegekassen auch deutlich mehr Gestaltungsspielräume für erweiterte Vertragsformen gefordert, um die Primär- und Langzeitversorgung sektorenübergreifend weiterzuentwickeln. Dadurch könne ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung von Unwirtschaftlichkeit und wachsender Unterversorgung in der professionellen und informellen Pflege geleistet werden. Zudem könne die Leistungsinanspruchnahme gezielter gesteuert werden. Das Positionspapier sieht außerdem die Abschaffung des Kontrahierungszwangs der Pflegekassen zum Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern vor. Die AOK bezweckt damit eine höhere Versorgungsqualität und bessere Wirtschaftlichkeit.
]]>Laut Dichter haben „Pflegefachpersonen verglichen mit anderen Heilberufen den längsten und engsten Kontakt mit chronisch kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen: 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche“. Das heißt, dass ein Schutz der besonders gefährdeten Menschen nur dann effektiv erfolgen könne, wenn alle Pflegenden ausreichende Schutzmaterialien erhielten. Das sei die entscheidende und prioritäre Aufgabe der Landesregierung in NRW und nicht die Zwangsrekrutierung von Personal, dem die einfachsten Materialien zum Selbstschutz fehlten.
Grundsätzlich gebe es aktuell eine Bereitschaft bei vielen Pflegefachpersonen zur Unterstützung und zur Rückkehr in den Beruf – darunter etliche, die in den vergangenen Jahren als Dozenten, Referenten oder Freiberufler gearbeitet hätten. Das sei eine Ressource an Freiwilligen, ebenso wie MDK-Gutachter oder auch Pflegende in den ambulanten Diensten, die teilweise weniger Arbeit hätten, weil Kunden aus Angst vor Ansteckung abgesagt hätten. „Hier steckt genug Potenzial. Und dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagen schaffen, bevor sie zu drastischen Zwangsmaßnahmen greift“, fordert Martin Dichter. „Das können auch monetäre Anreize wie Prämien, Zuschläge oder Steuerbefreiungen sein, wobei damit das grundsätzliche Problem nicht gelöst ist: die Unattraktivität des Pflegeberufs wegen niedriger Gehälter und mangelhafter Arbeitsbedingungen. Diese Probleme müssen von Seiten der politischen Entscheidungsträger endlich verstanden und gelöst werden. Entsprechende Lösungsansätze sind bekannt, sie müssen jedoch auch umgesetzt werden.“
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Hintergrund
Die regelmäßigen Beratungsbesuche werden üblicherweise durch ambulante Pflegedienste durchgeführt und ermöglichen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Beratung, Hilfestellung und pflegefachliche Informationen. Zudem stellen diese Besuche eine regelmäßige Betrachtung der Pflegesituation durch Fachkräfte sicher. Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und nicht gleichzeitig durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, sind diese bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.
„Derzeit ist nicht sicher absehbar, wie sich die Pandemie weiterentwickeln wird. Es ist wichtig, dass wir auf große Herausforderungen vorbereitet sind. Deshalb bitte ich alle Pflegefachkräfte, alle Pflegehilfskräfte sowie Medizinisch-technische Assistenten (MTRA, MTLA) und Medizinische Fachangestellte (MFA), die aktuell nicht in diesem Beruf arbeiten und keiner Risikogruppe angehören, um Unterstützung“, so Ministerin Huml am Montag. Für die VdPB ist die Unterstützung an dieser Stelle selbstverständlich. VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner unterstrich den Appell der Ministerin und ergänzte: „Jetzt gilt es, alle Kräfte zu bündeln und alle Ressourcen zu mobilisieren, um den Kollaps der Gesundheits- und pflegerischen Versorgung abzuwenden. Wir hoffen, dass wir mit der Bereitstellung der Plattform die Kapazitäten schnell und unbürokratisch dort erweitern können, wo sie gebraucht werden.“
]]>Aktuell gehen Experten davon aus, dass zwei Drittel aller Deutschen mit dem Corona-Virus in Kontakt kommen – wobei rund 80 Prozent von ihnen voraussichtlich nur leicht erkranken, weitere 20 Prozent der Betroffenen brauchen die Hilfe eines Arztes. Bei rund sechs Prozent sei eine intensivmedizinische Betreuung notwendig, was in Summe mehr als eine Million Menschen beträfe. „Viele ältere Patienten gehören zur Corona-Risikogruppe. Sie sind auf die Unterstützung und Versorgung von ambulanten Diensten angewiesen. Aber genau diese Pflegedienste kommen durch die aktuellen Kita- und Schulschließungen, Quarantäne und zu erwartende Erkrankungen in den Reihen der Mitarbeiter an ihre Leistungsgrenze“, beobachtet Dr. Anja Kwetkat, Direktorin der Klinik für Geriatrie am Universitätsklinikum Jena und Leiterin der DGG-Arbeitsgruppe „Impfen“, schon jetzt in ihrem Arbeitsumfeld. „Wir befürchten in den ambulanten Pflegebereichen echte Engpässe, die letztendlich wieder zu mehr Krankenhaus-Einweisungen führen, sodass hier Behandlungskapazitäten knapper werden.“
Personalausfall: Konzepte für Injektionen und Wundversorgung benötigt
Kwetkat sieht hier vor allem die gesundheitspolitischen Krisenmanager in der Pflicht, den Engpass in der Pflege frühzeitig zu entzerren: „Lösungen dafür müssen jetzt als nächstes und nicht erst in vier Wochen erarbeiten werden, dann ist die Herausforderung in den Kliniken und bei den behandelnden Ärzten zu bewältigen.“ Insbesondere gelte dies für den Bereich der Behandlungspflege, mit beispielsweise nicht mehr sichergestellten Insulin-Injektionen oder unzureichender Wundversorgung. „Hier wird unbedingt ein Konzept benötigt, falls zu viele Mitarbeiter ausfallen“, sagt Kwetkat. „Sollten sich zu viele ambulante Pflegende abmelden, bleibt den Betroffenen nur der Weg zum Hausarzt – der aktuell ohnehin an die Behandlungsgrenzen stößt.“ Hier gelte es zu prüfen, ob die Pflegestützpunkt-Netzwerke der Bundesländer an dieser Stelle koordinierend unterstützen könnten. „Sicher sind gerade die Patienten, die den ambulanten Pflegedienst brauchen, die Gruppe mit dem höchsten Risiko der Unterversorgung, wenn die Erkrankungsfälle weiter steigen“, sagt Kwetkat.
Entlassmanagement: Kliniken spüren Aufnahmestopp von Pflegeheimen
Ein zusätzliches Problem ergibt sich laut DGG-Experten aus der zunehmend schwieriger werdenden Entlassplanung der Krankenhäuser. „In unserem Umfeld gibt es teils schon jetzt einen Aufnahmestopp für neue Heimbewohner, weil die Einrichtungen nicht wissen, wie es mit ihrem Personal gesundheitlich weitergeht – und mit wieviel Personal sie planen können. Andere Heime möchten zunächst einen negativen Abstrich auf Corona-Viren sehen. Neue Patienten für ambulante Pflegedienste sind kaum noch vermittelbar“, fasst Dr. Anja Kwetkat zusammen. Damit gebe es aber eine Art Rückstau für die Patienten in den Kliniken – was dazu führt, dass nicht genügend freie Betten für neue Corona-Fälle zur Verfügung stehen. „Diesen Teufelskreis der pflegerischen Unterversorgung in Deutschland können wir nur gemeinsam durchbrechen, wenn jetzt die verantwortlichen Krisenmanager und Gesetzgeber gemeinsam an einem Plan zur Pflege und Versorgung der geriatrischen Risikopatienten arbeiten“, unterstreicht DGG-Präsident Hans Jürgen Heppner.
Als Berufsverband und Interessenvertretung erwarten und fordern wir, dass von den Verantwortlichen der Politik in Bund, Ländern und Kommunen, vor allem aber von den Arbeitgebern und Führungskräften der beruflich Pflegenden alles getan wird, um die Beschäftigten zu schützen, zu unterstützen und ihnen den Rücken freizuhalten. Das betrifft
Dass das deutsche Gesundheitssystem an vielen Stellen auf eine solche Krise, wie sie jetzt erlebt werde, nicht gut genug vorbereitet gewesen sei und woran das liege, zeige sich immer deutlicher. Das Vorhandensein Tausender von Intensivbetten sage z.B. nichts aus darüber, ob auch genügend Pflegepersonal vorgehalten werde, um Schwerstkranke sicher zu versorgen. Nicht das Equipment sei der Engpass. Vor diesem Hintergrund erwartet und fordert der DBfK nach eigenen Angaben, dass nach Ende der Pandemie alle Vorgänge und Erfahrungen kritisch beleuchtet und Strukturen, Prozesse, Verantwortlichkeiten, Curricula und die grundsätzliche Ausrichtung des Systems neu justiert würden. Corona sei ein Stresstest für das Gesundheitssystem – diesen gelte es im Krisenmodus zu bestehen und daraus zu lernen.
]]>PTHV ist wichtiger Stakeholder in der Region und darüber hinaus
„Wir freuen uns über das Interesse an unserer Hochschule, die auch insbesondere für die Region Koblenz eine wertvolle Bereicherung bei der Entwicklung von innovativen Wohnkonzepten im Alter darstellt. Die Pflegewissenschaftliche Fakultät betreut (als wichtiger Stakeholder) diverse Projekte zum guten Altwerden in und um die Region nördliches Rheinland-Pfalz“, sagte Prof. Dr. Dr. Holger Zaborowski, Rektor der PTHV über den Besuch.
„Ein besonders interessanter Beitrag der PTHV zur gesundheitlichen Versorgung der Zukunft wird der geplante neue Studiengang ‚Community Health Nursing (CHN)‘ sein“, erklärt Prof. Dr. Erika Sirsch, Dekanin der Pflegewissenschaftlichen Fakultät. „Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs werden befähigt, künftig in Feldern der primären und kommunalen Gesundheitspflege zu arbeiten. Mit ihrem in Vallendar erworbenen Wissen werden diese Menschen auch an innovativen Konzepten für die Gesundheitsversorgung der Zukunft mitwirken können.“
Die Grüne Sprecherin Carmen Bohlender erläuterte: „Für Rheinland-Pfalz wird in ersten Projekten erprobt, wie Pflegekräfte, die an der PTHV studieren, in der Zusammenarbeit mit Hausärzten die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessern können. Dies können Modelle für die Zukunft, auch in Vallendar, sein“.
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Pflege im Krankenhaus – in der Warteschleife
Eine weitere Schwäche des Koalitionsvertrages erkennt Torsten Rantzsch darin, dass die Autoren den Schwerpunkt auf die Altenpflege gelegt haben. Und das, obwohl die Herausforderungen der Pflege in den Krankenhäusern selten zuvor so klar benannt und von Verbänden, Gewerkschaften und Universitäten Maßnahmen zur Lösung dieser Herausforderungen aufgezeigt worden sind wie in den zurückliegenden Monaten. In dem seit dem 8. Februar vorliegenden Koalitionsvertrag finde sich davon wenig. „In den Krankenhäusern fehlen akut rund 50.000 Fachkräfte, perspektivisch deutlich mehr. Die 8.000 angekündigten Stellen in der medizinischen Behandlungspflege sind gut gemeint, helfen den Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern aber nicht weiter – ihren Patienten auch nicht“, so Rantzsch.
Im Hinblick auf die Pflege im Krankenhaus haben laut Rantzsch die Autoren des Koalitionsvertrages auf jede Konkretisierung verzichtet, so dass unklar sei, bis wann die Ankündigungen konkretisiert, verabschiedet und umgesetzt würden. Rantzsch: „Der Koalitionsvertrag schickt die Pflege in den Krankenhäusern einmal mehr in die Warteschleife. Aber: Wir brauchen jetzt eine klare Strategie und einen Aktionsplan – nicht erst in grauer Zukunft. Der VPU e.V. bietet erneut an, die künftige Regierung bei der Konkretisierung der erforderlichen Maßnahmen für die Pflege in Deutschlands Krankenhäusern zu unterstützen.“
]]>Mit einem prognostizierten Anstieg der über 80-Jährigen von 62% bis ins Jahr 2030 muss das Land Berlin proaktiv handeln und so berichtet Kolat bei Ihrem Vortrag über den geplanten und bereits vollzogenen Ausbau der Versorgungsstrukturen.
Sie wird adrüber hinaus in ihrem Vortrag auch mit der Thematisierung der pflegenden Kinder und Jugendlichen einen Akzent setzen, denn Schätzungen zufolge sind 30.000 Kinder in Deutschland in die Pflege Angehöriger involviert. Berlin will auch hier Vorreiter sein und so stellt Kolat das Projekt „echt unersetzlich…!?“ vor, das betroffenen Berliner Kindern und Jugendlichen eine anonyme Onlineberatung und weiterführende Informationen zur Verfügung stellt.
Die Umsetzung des Pflegeberufe-Reformgesetzes, der von Kolat geforderte "Pakt für die Pflege" und weitere aktuelle Themen sind am 21. März 2018 im Einsteinsaal der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt Teil des Vortrages der Senatorin.
Eine Anmeldung für die Teilnahme an der kostenlosen Veranstaltung ist bis zum 16. März 2016 per Mail unter info@pmg-pflege.de oder online auf der Website des Deutschen Pflege Forums möglich.
]]>Für die nächsten Jahre bleibt Ulf Fink Kongresspräsident. Dr. Ingrid Völker und Claudia Küng nehmen weiterhin ihre Aufgaben als Geschäftsführerinnen wahr. Darüber hinaus wird Fabian Kaufmann, Geschäftsführer Springer Medizin Verlag, zusätzlich Geschäftsführer von WISO S.E. Consulting.
Beide Partner setzen auf Wachstum und Synergieeffekte. Dabei spielen die Themen sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung sowie die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe eine zentrale Rolle. Die bestehenden Kongressformate in Berlin, Köln und München werden nach den neuen Herausforderungen einer modernen medizinischen Versorgung ausgerichtet und weiterentwickelt. Dabei dienen die Kongresse ebenso als Plattform für den Austausch aller Akteure im Gesundheitswesen.
Zur neuen Zusammenarbeit sagt Kongresspräsident Ulf Fink: „Ich freue mich sehr darüber, dass ein so renommiertes Unternehmen wie der Springer Medizin Verlag hinter uns steht. Wir sind überzeugt davon, damit auch ein Stück Zukunftssicherung zu betreiben.
Joachim Krieger von Springer Nature fügt hinzu: „Wesentliche Inhalte des Hauptstadtkongresses werden seit Jahren in den Publikationen von Springer Medizin thematisiert und stellen eine hervorragende Ergänzung unseres Portfolios dar. Dies gilt für alle Inhalte zur Gesundheitspolitik, insbesondere für die Bereiche ärztliche Berufspolitik und Medizin, Pflege, Krankenhaus und medizinische Innovationen. Wir freuen uns sehr, die gute Zusammenarbeit künftig noch weiter ausbauen zu können.“
]]>Mit dem Gesetz sollen in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen finanziert werden. Die Mittel hierfür sollen aus der Pflegeversicherung kommen und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.
Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
Länder wollen mehr Bundesmittel für die Gesetzliche Krankenversicherung
Um nach der COVID-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, will die Bundesregierung aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführen. Den zusätzlich von der Bundesregierung geplanten ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden erachtet der Bundesrat für zu niedrig. Die Länderkammer fordert, diesen auf elf Milliarden Euro anzuheben.
Spielraum für Krankenkassen zur Konsolidierung ihrer Haushalte
Eine Regelung, nach der die Krankenkassen den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt, soll nach der Stellungnahme gestrichen werden
Betreuungsverhältnis bei Geburten
Schließlich fordert der Bundesrat eine Regelung, die in Krankenhäusern eine Betreuung von Gebärenden durch Hebammen im Verhältnis 1:1 ermöglichen soll.
Bundesregierung und Bundestag am Zug
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dort haben die Beratungen in 1. Lesung bereits am 29. Oktober 2020 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.
]]>„Das Krankenhauszukunftsgesetz kann ein enormes Potential entfachen und die Digitalisierung entscheidend nach vorne katapultieren. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass die Formulierung des Gesetzes unklar ist. Es erweckt den Anschein, dass die stationäre Medikamentationsrobotik berücksichtigt und die Servicerobotik für die Unterstützung der Pflege von den Investitionen ausgeklammert wurde“, erklärt Oliver Stahl. Der gesamte Bereich der Transportlogistik sei in dem Gesetz nicht bedacht worden, was zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der flexibleren Servicerobotik führe, die vollkommen neue Anwendungen ermöglicht, so Oliver Stahl weiter.
„Traditionell bestand die Transportlogistik aus großen, oft schienengebundenen Fördersystemen, die in der Anschaffung viele Millionen Euro kosteten und in einem eigenen Stockwerk der Einrichtung fahren mussten. Die moderne Servicerobotik ist damit wenig vergleichbar, da sie vor allem auf den Stationen in den „letzten Metern“ zum Patienten zum Einsatz kommt. Vor allem kleinere bis mittelgroße Einrichtungen und Patienten würden profitieren. Deshalb bedarf das Krankenhauszukunftsgesetz dringend einer Nachbesserung seitens der Politik – vor allem mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Hygiene- und Abstandsregeln, die sowohl Mitarbeiter als auch Patienten schützen sollen.“
Der Einsatz von Servicerobotern, zum Beispiel für Lieferungen von Getränken und Cool-Packs, aber auch Medikamenten, Sterilgut oder Essen, reduziere nicht nur das Risiko einer Ansteckung, sondern unterstütze die Mitarbeiter auch von sich wiederholenden Aufgaben. "Dadurch können sich Fachkräfte, die oftmals unter großem Zeitdruck stehen, wieder anderen, wichtigen Aufgaben widmen. Die Bundesregierung sollte die Fördermodule deshalb dringend nachbessern und die Servicerobotik in einem Nachtragsgesetz aufnehmen“, so Oliver Stahl weiter.
Robotise engagiert sich im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Programm „Robotik in der Pflege“ als Industriepartner im Projekt „Robotersystem zur Entlastung des Pflegedienstes von Servicetätigkeiten“ (REsPonse, https://www.forschungsprojekt-response.de). Die Technologie der Serviceroboter soll eingesetzt werden, um Pflegekräfte zu entlasten und Zeit für originäre Pflegetätigkeiten zurückzugewinnen. Robotise arbeitet an dem Projekt gemeinsam mit dem LMU Klinikum München, der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Cliniserve GmbH.
Seinen Nutzen während Corona konnte der intelligente Roboter nach Unternhemensangaben dieses Jahr bei einem mehrwöchigen Testlauf in einem Corona-Krankenhaus in Norditalien unter Beweis stellen. Dort führte "JEEVES" im sogenannten Corona-Hub, Lieferungen von Getränken und Essen an Patienten unter Corona-Verdacht durch oder transportierte Medikamente sowie Proben zwischen Stationen und dem Lager.
]]>Elsner forderte zugleich weitere Reformmaßnahmen: „Es muss geklärt werden, wer die Investitionskosten zu tragen hat. Auch hier brauchen die Pflegebedürftigen eine Entlastung. Denn die Kosten, die sie übernehmen, belaufen sich im Bundesschnitt bereits jetzt auf 455 Euro pro Monat. Eine verbindliche Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten durch die Länder muss daher Teil der Pflegereform werden.“
Für die Reform ist ein Steuerzuschuss geplant. Dies sei richtig, so Elsner. „Zugleich sollte sich die private Pflegeversicherung (PPV) aber über einen gemeinsamen Solidarausgleich mit der sozialen Pflegeversicherung (SPV) an der Finanzierung beteiligen.“ Dies sei solidarisch, da die PPV vor allem einkommensstarke Personen mit einer günstigeren Alters- und Geschlechtsstruktur versichert. Ein gemeinsamer Finanzausgleich könnte die SPV um bis zu zwei Milliarden Euro jährig entlasten.
]]>Traurige Nummer 1 bei den Neufällen bilden wie bereits im Vorjahr ambulante Pflegedienste. „Auf ihr Konto gehen 210 Fälle und damit knapp die Hälfte aller bei der KKH in 2019 eingegangenen Fälle“, so Michels. „Dass zunehmend mehr Pflegedienste im Fokus unserer Ermittlungsarbeit stehen, liegt vor allem daran, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, seit einiger Zeit jährliche Abrechnungsprüfungen durchführt." Im Ranking folgen Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten mit 82 Fällen, Ärzte mit 42, Apotheker mit 25 sowie Zahnärzte mit 23 Fällen.
Abrechnungsbetrüger kennen fast keine Grenzen
Ob gefälschte Rezepte oder die Ausgabe günstigerer Arzneimittel statt der teuer abgerechneten: Die höchste Schadenssumme mit mehr als 477.000 Euro verursachten im vergangenen Jahr Apotheken. Auf Rang zwei stehen Betrügereien von Ärzten wie zum Beispiel die mehrfache Abrechnung nur einmal erbrachter Untersuchungen oder Behandlungen. Hier belaufen sich die Forderungen allein der KKH auf rund 161.300 Euro. Physiotherapie, Stimm- und Sprechtherapie sowie andere Heilmittel nehmen mit einer Schadenshöhe von gut 134.600 Euro Platz 3 ein. In diesem Bereich kommt es beispielsweise dazu, dass Patienten von nicht ausreichend qualifiziertem Personal behandelt werden oder Ärzte Therapeuten empfehlen, an deren Einrichtungen sie selbst beteiligt sind und dadurch finanziell profitieren. Im Ländervergleich entfällt die höchste Schadenssumme mit rund 400.000 Euro auf Brandenburg. Insgesamt konnte die KKH im Jahr 2019 rund 700.000 Euro zurückholen, die auch auf Fälle und Forderungen der vergangenen Jahre entfallen.
Ohne Hinweisgeber geht es nicht
557 Hinweise gingen 2019 insgesamt bei der KKH ein, bei 476 davon wurden Prüfungen eingeleitet. Den oftmals entscheidenden Wink erhalten die KKH-Ermittler neben dem MDK von einer Reihe in- und externer Hinweisgeber, darunter von anderen Krankenkassen, mit denen sie in engem Austausch stehen, von Polizei und Staatsanwaltschaft, Versicherten sowie auch der Presse. Die meisten Hinweise gingen 2019 in Nordrhein-Westfalen ein (158), gefolgt von Bayern (84) sowie – fast gleichauf – Baden-Württemberg (45) und Niedersachsen (43).
Engmaschige Ermittlungsarbeit das A und O
„Es gibt inzwischen in vielen Bundesländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften sowie Experten bei der Kriminalpolizei, die in den von uns angezeigten Verdachtsfällen intensiv ermitteln und diese weiterverfolgen“, erklärt Juristin Dina Michels. Das sollte möglichst flächendeckend in allen Bundesländern der Fall sein. „Stattdessen werden immer wieder Ermittlungsverfahren eingestellt, bei denen klare Verdachtsmomente auf Betrug oder Korruption vorliegen. Das ist bestenfalls bedauerlich. Wenn dies im Einzelfall an fehlenden Spezialkenntnissen oder der schlechten personellen Ausstattung der Ermittlungsbehörden liegt, kommt es der Kapitulation des Rechtsstaates gleich.“ Denn nur ein engmaschiges Netz, bei dem Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Staatsanwaltschaften und Polizei an einem Strang ziehen, erschwert es potentiellen Straftätern im Gesundheitswesen, Schlupflöcher zu finden.
Die TOP FÜNF Leistungsbereiche der Neufälle 2019 (Fallzahlen in Klammern):
Die TOP FÜNF Leistungsbereiche nach Schadenssumme:
Die TOP FÜNF Bundesländer der 557 Hinweise in 2019 (Fallzahlen in Klammern):
Die TOP FÜNF Anfangsverdachte (Prozentualer Anteil gerundet in Klammern):
Die TOP DREI Beispiele für aufgedeckte Betrugsfälle 2019:
Im Oktober 2019 fanden in Augsburg und München bei zehn Pflegediensten, in Arztpraxen und privaten Räumlichkeiten auch von Versicherten umfangreiche polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen statt. Dabei kamen die Ermittler unter anderem vorgetäuschter Pflegebedürftigkeit sowie dem Einsatz von Pseudo-Pflegern unter anderem in der Intensivpflege auf die Schliche. Die Ermittlungen laufen. Der entstandene Schaden für die KKH ist noch nicht beziffert.
Die Investigativ-Redaktionen von NDR und WDR wiesen die KKH im November 2019 auf einen Radiologen hin, der zahlreiche radiologische Praxen und medizinische Versorgungszentren betreibt, in denen Röntgenkontrastmittel zur Diagnostik verwendet werden. Ehefrau und Sohn sind Geschäftsführer und Haupt-Gesellschafter einer GmbH, die Röntgenkontrastmittel vertreibt und die in 2017 einen Gewinn in Höhe von 17,3 Millionen Euro erzielte. Deren Masche: Die von dem Radiologen benötigten Kontrastmittel wurden ausschließlich über das Unternehmen der Ehefrau und des Sohnes abgerechnet. Die KKH sieht hierin eine als Betrug oder Korruption strafbare unzulässige Zusammenarbeit und erstattete Strafanzeige.
In einer Brandenburger Klinik wurden Patienten während ihres teilstationären Aufenthaltes Arzneimittel verabreicht, die in den Tagessätzen für die Kliniken bereits enthalten sind. Für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes dürfen daher keine Medikamente durch eine Apotheke abgerechnet werden. Um die Arzneimittel nicht selbst bezahlen zu müssen, tat sich die Klinik mit einer Apotheke zusammen. Die Apotheke erhielt mit Arztstempeln versehene Blanko-Rezepte, die sie selbst ausfüllte, und lieferte die Medikamente an die Klinik, in der sie den Patienten verabreicht wurden. Diese Rezepte wurden später von den Klinikärzten unterschrieben und von der Apotheke dann für einen Zeitraum vor den Klinikaufenthalten mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Klinik sparte so die Kosten für die von ihr verabreichten und von der Apotheke gelieferten Medikamente. Der Apotheke bescherte es zusätzliche Umsätze in erheblicher Höhe. Der Schaden ging in die Millionen und lag allein bei der KKH bei über 391.000 Euro. Dies ist der größte Einzelschaden für die KKH in 2019.