Satzung des Beirats von Monitor Pflege
§ 1 Aufgaben
Der Beirat soll den Herausgeber ehrenamtlich und in voller Unabhängigkeit und
in allen Fragen rund um die strukturelle und politische Weiterentwicklung der Pflege als solcher sowie speziell der Pflege-Profession beraten.
§ 2 Zusammensetzung
Der Beirat besteht aus Praktikern und Wissenschaftlern mit besonderer Fachkenntnis im Bereich der Pflege.
§ 3 Anzahl
Die Zahl der Mitglieder soll 15 nicht überschreiten.
§ 4 Berufung
Vorschläge können der Verlag, der Herausgeber oder Beiratsmitglieder bei der Chefredaktion einreichen. Die Mitglieder werden vom Herausgeber berufen.
§ 5 Abberufung
Der Herausgeber kann jederzeit Mitglieder abberufen. Doch auch die Mitglieder selbst können zu jeder Zeit ihre Entlassung beantragen.
§ 6 Stimmrechte
Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Herausgebers.
§ 7 Amtszeit
Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.
§ 8 Beratungen des Beirats
Der Beirat tagt einmal pro Jahr. Falls ein Sitzungstermin aus Termingründen nicht zu Stande kommen sollte, wird telefonisch konferiert. Zu den Sitzungen können Fach-Gäste und Sachverständige eingeladen werden.
§ 9 Verschwiegenheit
Die Mitglieder haben über alle zur Verfügung gestellten Informationen und Fakten vollste Verschwiegenheit zu bewahren, ebenso alle Erkenntnisse vertraulich zu behandeln.
§ 10 Sekretariat / Unterstützung
Das Sekretariat wird vom Verlag geführt.
§ 11 Gültigkeit
Die Satzung gilt mit Wirkung vom 1.Januar 2016