Deutsches Pflege Forum - Vortrag am 11. September 2019, Dr. Peter Pick, Geschäftsführer, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Vortrag am 11. September 2019, 18.00 Uhr
Dr. Peter Pick, Geschäftsführer, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
„Neue Qualitätsprüfung und MDK-Reformgesetz: Was ändert sich für die Pflege?“
Ort: Einsteinsaal, Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt,
Jägerstrasse 22 - 23, 10117 Berlin
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) spielen in der Pflege als fachlich unabhängige Begutachtungs- und Prüfinstitution eine immer größere Rolle: immer mehr Pflegebegutachtungen, regelmäßige Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen; der MDS wirkt im Pflege-Qualitätsausschuss mit sowie in den anderen Pflegegremien.
In der öffentlichen und politischen Diskussion wird die fachliche Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes bisweilen wegen seiner Anbindung an das System der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund hat die Große Koalition eine Stärkung der Medizinischen Dienste angekündigt und das BMG einen Gesetzentwurf eines MDK-Reformgesetzes vorgelegt.
Geplant ist es, die Organisation des Medizinischen Dienstes zu ändern. MDK und MDS sollen in Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt werden und nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Patienten- und Berufsvertreter als neue Akteure in den Verwaltungsrat der Medizinischen Dienste einziehen. Auch wenn die Medizinischen Dienste einer stärkeren Beteiligung von Patienten- und Berufsvertretern grundsätzlich positiv gegenüber stehen, so halten sie es doch für falsch, die Vertreter der sozialen Selbstverwaltung aus der Kranken- und Pflegeversicherung in eine Minderheitsposition zu drängen. Eine solche Schwächung der sozialen Selbstverwaltung sehen sie nicht als gerechtfertigt an.
Darüber hinaus soll im Gesetz die gutachterliche Unabhängigkeit auch für nichtärztliche Gutachter, also Pflegefachkräfte, Kodierfachkräfte und Vertreter anderer Gesundheitsberufe verankert und die bundesweit einheitliche Aufgabenwahrnehmung durch erweiterte Regelungen zur Transparenz und zum Ausbau der Qualitätssicherung gestärkt werden. Auch beabsichtigt die Politik, den Medizinischen Diensten einen größeren Einfluss auf die Begutachtungsrichtlinien und die Richtlinien zu ihrer Organisation zu geben. Konkret soll der Erlass dieser Richtlinien vom GKV-Spitzenverband auf den Medizinischen Dienst Bund übergehen. Diese Fragen werden aktuell im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erörtert.
Aktuell bereiten die Medizinischen Dienste die Einführung eines neuen Qualitätsprüfungsverfahrens in der stationären Pflege vor. Entsprechende Grundlagenbeschlüsse sind im Pflege-Qualitätsausschuss im Konsens der Vertreter der Leistungserbringer, der Pflegekassen und der Patientenseite unter Beteiligung von MDS und Pflegeberufen getroffen worden. Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien sind vom GKV-Spitzenverband erlassen und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden.
Die neue Qualitätsprüfung ist ein zentrales Element der neuen Qualitätswelt der stationären Pflege, die aus drei Elementen besteht. Das erste Element ist die Einführung von Ergebnisindikatoren, die zukünftig von
allen Pflegeheimen erhoben werden. Zweites Element sind die neuen Qualitätsprüfungen. Drittes Element ist eine neue Qualitätsdarstellung, die die Pflegenoten ablöst. Die Einführung der neuen Qualitätswelt wird ab Oktober 2019 in Schritten erfolgen.
Mit der neuen Qualitätsprüfung sind deutliche Veränderungen gegenüber dem aktuellen Verfahren verbunden. So liegt der zentrale Prüf-Fokus auf der bewohnerbezogenen Versorgungsqualität und die Einrichtungsprüfung tritt deutlich in den Hintergrund. Auch greift eine neue Prüfphilosophie. Diese setzt an die Stelle der Prüfung einzelner Prüfkriterien eine umfassende fachliche Bewertung von Qualitätsaspekten. Zentrale
Beurteilungsgrundlage sind damit die Inaugenscheinnahme des Bewohners und das Fachgespräch mit den Bezugspflegekräften. Bei der Bewertung der Qualität wird zukünftig zwischen Ergebnisdefiziten, Prozessdefiziten und reinen Dokumentationsdefiziten unterschieden. Dadurch wird deutlich, ob ein Defizit bereits mit negativen Folgen verbunden ist oder ob es um die Abwehr potenzieller Gefährdungen geht. Reine Dokumentationsdefizite spielen demgegenüber keine Rolle mehr.
Durch den neuen Prüfansatz wird der fachliche Austausch zwischen MDK-Prüfern und Bezugspflegekräften deutlich an Bedeutung gewinnen und wird der beratungsorientierte Prüfansatz gestärkt. Auch wird die neue MDK-Qualitätsprüfung systematisch mit den in der Einrichtung erhobenen Ergebnisindikatoren verknüpft, wodurch die interne und externe Qualitätssicherung besser vernetzt werden. Bei guten Indikatorenergebnissen und einem guten MDK-Prüfergebnis kann der Prüfrhythmus von einem auf zwei Jahre verlängert werden.
Keine passenden Artikel für die Kollektion gefunden.