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Betrugsrisiken im Krankenhaus

11.12.2019 10:56
Erkennen und vermeiden

Termindetails

Wann

26.03.2020
von 09:30 bis 17:00

Wo

Frankfurt

Kontakttelefon

+496221588080

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Nach dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes vom 28.11.2018 gehen bei den Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen jährlich rd. 25.000 externe Hinweise ein. Die Anzahl der Meldungen sei im Berichtszeitraum 2016/17 gegenüber dem davorliegenden Berichtszeitraum 2014/15 um 49% angestiegen. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, sollen die Kassen unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichten.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren betreffen zunehmend auch Krankenhäuser und krankenhauseigene MVZ. Insofern weist der GKV zu Recht darauf hin, dass „Ermittlungsverfahren […] eine absolute Spezialmaterie“ darstellen. Dies betrifft sowohl die Ermittlungsbehörden, als auch die Verteidiger.

Der Workshop knüpft an die erfolgreiche Reihe „Kooperationsverträge von Krankenhäusern. Wie arbeiten niedergelassene Vertragsärzte und Kliniken wirtschaftlich erfolgreich und rechtssicher zusammen“ an, setzt aber im Hinblick auf die behandelten Rechtsrisiken neue und aktuelle Schwerpunkte.

Anhand von Fallkonstellationen aus der Praxis werden die wichtigsten Fallstricke sowie Strategien der Haftungsvermeidung dargestellt. Im Zentrum stehen Risiken, die mit den Themenkomplexen „Abrechnungsbetrug“ und „Scheinselbständigkeit“ verbunden sind und die das quantitativ bedeutendste Fallaufkommen der Schwerpunktstaatsanwaltschaften bilden. Neben den rechtlichen Informationen erfahren Sie Strategien, sowohl zur Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, als auch bezüglich einer erfolgversprechenden Verteidigung, um selbst im Falle des Ermittlungsverfahrens adäquat vorbereitet zu sein.

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