bpa: „Gesetz verschafft Pflegeeinrichtungen Einstieg in die Telematik“
Der bpa begrüßt im Einzelnen, dass die Krankenkassen ab März nächsten Jahres dazu verpflichtet sind, bei der Leistungsabrechnung elektronische Verfahren zu nutzen. bpa-Präsident Meurer: „Das trägt entscheidend zur Beschleunigung der Abrechnungsverfahren bei und hilft, das Durcheinander verschiedener Datenträger wie Papier und elektronische Abrechnung zu reduzieren. Allerdings hatte der Gesetzgeber die Kranken- und Pflegekassen hierzu bereits in der Vergangenheit erfolglos verpflichtet.“
Damit die Abrechnung pflegerischer Leistungen zukünftig auch ausschließlich in elektronischer Form erfolgen könne, sei die Datenübertragung zu regeln. Bei künftigen Konfliktfällen solle die vom bpa geforderte Schiedsstelle entscheiden. „Das sind notwendige Maßnahmen, um weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung entgegenzuwirken“, sagt Meurer.
Die gematik soll die technischen Voraussetzungen schaffen, damit zunächst Verordnungen von häuslicher Krankenpflege, außerklinischer Intensivpflege und Soziotherapie elektronisch übermittelt und weitere Anwendungen wie die Beteiligung an der Patientenakte umgesetzt werden können.
Kritik übt der bpa dagegen an einem anderen Punkt. „Dass die Pflegeeinrichtungen in der gematik gegenüber allen anderen Gesundheitseinrichtungen unterrepräsentiert sein sollen und nur ein Leistungserbringerverband aus der Pflege in den Beirat eingebunden werden soll, ist absolut unzureichend. Hier bedarf es dringend der Nachbesserung", so Meurer.