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bpa: „Gesetz verschafft Pflegeeinrichtungen Einstieg in die Telematik“

06.07.2020 11:05
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) begrüßt das am 3. Juli im Bundestag verabschiedete Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das die Einbindung der Pflege- und Gesundheitseinrichtungen in die Telematik sowie den Schutz der Versichertendaten regelt. „Mit den vorgenommenen notwendigen Änderungen ermöglicht das Gesetz den längst überfälligen, notwendigen Einstieg der Pflegeeinrichtungen in die Telematik. Einige Prozesse werden zukünftig unbürokratischer und vereinfacht und der Datenschutz ist klar geregelt", erklärt bpa-Präsident Bernd Meurer.

Der bpa begrüßt im Einzelnen, dass die Krankenkassen ab März nächsten Jahres dazu verpflichtet sind, bei der Leistungsabrechnung elektronische Verfahren zu nutzen. bpa-Präsident Meurer: „Das trägt entscheidend zur Beschleunigung der Abrechnungsverfahren bei und hilft, das Durcheinander verschiedener Datenträger wie Papier und elektronische Abrechnung zu reduzieren. Allerdings hatte der Gesetzgeber die Kranken- und Pflegekassen hierzu bereits in der Vergangenheit erfolglos verpflichtet.“

Damit die Abrechnung pflegerischer Leistungen zukünftig auch ausschließlich in elektronischer Form erfolgen könne, sei die Datenübertragung zu regeln. Bei künftigen Konfliktfällen solle die vom bpa geforderte Schiedsstelle entscheiden. „Das sind notwendige Maßnahmen, um weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung entgegenzuwirken“, sagt Meurer.

Die gematik soll die technischen Voraussetzungen schaffen, damit zunächst Verordnungen von häuslicher Krankenpflege, außerklinischer Intensivpflege und Soziotherapie elektronisch übermittelt und weitere Anwendungen wie die Beteiligung an der Patientenakte umgesetzt werden können.

Kritik übt der bpa dagegen an einem anderen Punkt. „Dass die Pflegeeinrichtungen in der gematik gegenüber allen anderen Gesundheitseinrichtungen unterrepräsentiert sein sollen und nur ein Leistungserbringerverband aus der Pflege in den Beirat eingebunden werden soll, ist absolut unzureichend. Hier bedarf es dringend der Nachbesserung", so Meurer.

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