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Springer Medizin: Erfolgreicher Abschluss des Pflegekongresses 2011 in Berlin

01.02.2011 12:31
Berufsgesetz muss mehr sein als Ausbildungsgesetz. Der Deutsche Pflegerat legt Eckpunktepapier vor.

„Wir wollen in diesem Jahr Großes für die Pflege erreichen“, mit diesen Worten eröffnete Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundes­minister für Gesundheit, den Kongress Pflege 2011, der am 28. und 29. Januar in Berlin stattfand. Kernpunkt der langen Liste der Vorhaben: ein Berufsgesetz. „Die drei Pflegefachberufe werden wir noch in dieser Legislaturperiode mit einem neuen Berufsgesetz zusammenführen“, versprach die Staatssekretärin auf dem Kongress. Dem hielt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR), entgegen: „Es reicht nicht, das Gesetz auf die Ausbildung zu beschränken.“ Auf dem Kongress, der von Springer Medizin und vom Pflegemagazin Heilberufe veranstaltet wurde, überreichte der Präsident der Staatssekretärin vor etwa 1.000 Pflegekräften und Pflegemanagern ein aktuelles Eckpunktepapier des DPR.

„Die Reform der Ausbildung muss ergänzt werden um die Festlegung prioritär vorbehaltener Aufgaben der Pflege“, heißt es in dem Papier. Westerfellhaus: „Nur eine gesetzliche Regelung, wer nach der Ausbildung was mit welcher Qualifikation tun darf, ermöglicht Rechtssicherheit und eine Sicherstellung der Versorgungsstrukturen.“ Und nur mit einer Ausgestaltung der Aufgaben und Kompetenzen der professionell Pflegenden könne die Eigenständigkeit der Pflegeberufe weiterentwickelt und damit der Beruf attraktiver werden.

In dem Eckpunktepapier gehen die Experten außerdem auf die Finanzierung der neuen Ausbildung ein: „Es ist unerlässlich, dass die pflegeberufsbildenden Schulen aus der organisatorischen und wirtschaftlichen Verantwortung der Träger von Gesundheitseinrichtungen gelöst werden.“ Westerfellhaus betonte: „Wir müssen weg von einem budgetgesteuerten Finanzierungssystem, weg von einer Finanzierung frei nach Kassenlage, hin zu einer Steuerfinanzierung der Ausbildung.“

Die Ausbildung sei nicht Aufgabe der Kliniken, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, ergänzte Peter Bechtel, Vorsitzender des Verbandes Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen (BALK) e.V. Die Forderung nach einem umfassenden Berufsgesetz erhielt Rückenwind durch die Nachricht, dass Bayern als erstes Bundesland eine Pflegekammer einrichten will. Durch eine Pflegekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts wären die Pflegekräfte den Berufsvertretungen von Apothekern und Ärzten gleichgestellt. Eine solche Kammer hätte unter anderem die Aufgabe, die Umsetzung eines Berufsgesetzes zu überprüfen. „Wir fordern alle anderen Landesregierungen dazu auf, dem Beispiel Bayern zu folgen“, so Westerfellhaus.