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BBD unterstützt aktiv die Entwicklung der Kriterien zum Qualitätsmanagement

31.07.2019 18:04
Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) begrüßt die nun gesetzlich festgelegte Möglichkeit einer Pflegekassenzulassung für Anbieter von Betreuungsleistungen. Damit einher geht auch die Identifizierung und Definition relevanter Kriterien zur Qualitätssicherung. Die verbindlichen Anforderungen an das Qualitätsmanagement werden derzeit vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unter Beteiligung Dritter auf Basis des § 112a SGB XI erarbeitet. Bei der Erstellung der Richtlinien wirken mehrere Organisationen aus dem Bereich Interessenswahrnehmung und Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 Abs. 1 SGB XI beratend mit.

Auch der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) hat sich an der Ausgestaltung maßgeblich beteiligt. Prinzipiell misst er dem Thema Qualitätssicherung und -management eine sehr große Bedeutung zu schließlich geht es um das Wohl von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Das spiegelt sich auch in den eigenen Mindestqualitätsstandards des BBD wider, die unter anderem eine kostenlose Erstberatung, die Qualifikation der Mitarbeiter und das Beschwerdemanagement definieren.

Im Hinblick auf die bestehenden Vorschläge des GKV sieht der BBD noch einige Optimierungspotenziale und hat nach eigenen Angaben ergänzende Vorschläge zur Erweiterung und Präzisierung der bestehenden Entwürfe eingebracht. Im Fokus stehen unter anderem eine noch umfassendere und transparentere Kommunikation, Anregungen zur Ausbildung ambulanter Betreuungskräfte sowie die verstärkte Nutzung neuer Tools wie z. B. das E-Learning. Wichtig sei in jedem Fall, dass die Kriterien praxisgerecht sind und die im Arbeitsalltag der einzelnen Betreuungsanbieter gegebenen Bedingungen widerspiegeln.

Jetzt kommt es darauf an, gründlich und zügig zugleich vorzugehen, damit die verbindlichen Regeln für die Qualitätssicherung möglichst bald in Kraft treten können. Dann haben die einzelnen Anbieter Klarheit und können die Kassenzulassung beantragen. Wünschenswert wäre zudem, wenn auch bald wichtige Fragen im Hinblick auf Vergütung und Preisgestaltung geklärt werden. Mit der Festlegung der Kriterien ist ein wichtiger Schritt getan aber es ist nur einer von weiteren, die folgen müssen, erklärt Jörg Veil, Vorsitzender des Vorstands beim Bundesverband der Betreuungsdienste e.V.