BPI zum DAK AMNOG-Report
Der GKV-Spitzenverband reibt sich angesichts solcher Hürden für die Hersteller natürlich die Hände. Gelingt nämlich der Nachweis eines Zusatznutzens unter den widrigen Bedingungen nicht, dann sinkt am Ende der Erstattungsbetrag auf ein häufig generisches Preisniveau. Für nicht wenige Innovationen gerade gegen chronische Leiden bedeutet dies das frühe Aus und die Patienten in Deutschland können nicht mehr dauerhaft von den neuen Arzneimitteln profitieren. Ein unhaltbarer Zustand!"
Aus Sicht des Verbandes muss als erstes die Macht des GKV-Spitzenverbandes beschnitten werden, der in alle Verfahrensschritte eingebunden ist. Schon jetzt, so Fahrenkamp, mutiere das Verfahren der frühen Nutzenbewertung immer mehr zum Kostenregulierungsinstrument der Kassen und damit potentiell auch zum Innovationskiller. Gegen die schon länger im Kassenumfeld und auch jetzt wieder von der DAK Gesundheit geäußerte Forderung nach rückwirkenden Erstattungsbeträgen wehrt sich der BPI mit Vehemenz: "Die Rufe danach werden zwar immer lauter, aber dadurch wird die Forderung keinen Deut besser", so Fahrenkamp. "Wer den politisch ausdrücklich gewollten Erstattungsanreiz für Innovationen im ersten Jahr abschafft, nimmt Unternehmen Planungsgrundlagen. Ich weiß, dass die Kassen ihre Ausgaben im Auge behalten müssen, aber der eiserne Sparwille darf nicht von vornherein alles andere dominieren. Auch nachhaltiges Denken kann helfen. Denn Arzneimittelinnovationen haben zwar zunächst einmal ihren Preis, sie können aber auch enorme Folgekosten wie zum Beispiel lebensnotwendige Transplantationen bei Hepatitis-Patienten vermeiden. Diese Effekte müssen langfristig betrachtet werden."