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DBfK: Bundessozialgericht hat immerhin für Klarheit gesorgt

11.06.2019 15:55
Am 7. Juni hat das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht von Honorarpflegekräften den seit vielen Jahren schwebenden Rechts-Streitigkeiten wegen des Vorwurfs der Scheinselbständigkeit beendet. Die Richter orientierten sich nach Angaben des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) an § 7 Absatz 1 SGB IV und betrachten eine Tätigkeit der unmittelbaren Pflege in stationären Einrichtungen als zwingend eingebunden in Organisations- und Weisungsstrukturen des Unternehmens. Damit seien die Merkmale einer Selbständigkeit nicht erfüllt, es bestehe Sozialversicherungspflicht, was der Verband kritisch betrachtet.

„Die Frage eigenverantwortlicher Berufsausübung auf Weisungsbefugnisse und das Organigramm innerhalb einer Einrichtung zu reduzieren verkennt das Wesen freier Berufe“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein und verweist auf ein ausführliches Positionspapier des DBfK zu diesem Thema („Die Freiberufliche Berufsausübung ist ein Grundrecht von Pflegefachpersonen“, August 2012, siehe www.dbfk.de). „Das Urteil des Bundessozialgerichts verstärkt nun lediglich, was Urteile früherer Instanzen längst geschafft haben: Freiberuflichkeit in der direkten Pflege kommt quasi nicht mehr vor. Ob das der Sache dient, sei dahingestellt. Diejenigen, die seinerzeit gute Gründe hatten und es sich als ‚Unternehmer in eigener Sache‘ leisten konnten, in die Freiberuflichkeit zu gehen, haben sich längst anders orientiert.“

Für viele – laut DBfK in der Regel sehr gut qualifizierte und erfahrene – Pflegefachpersonen seien die über Jahre zunehmend unattraktiven, hochbelastenden Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und Heimen der Auslöser gewesen, sich nach Alternativen umzusehen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz habe seit 2001 zudem die Chance geboten, sich aus einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis in die Teilzeit zu verabschieden und sich nebenbei mit einer Honorartätigkeit ein neues Standbein aufzubauen. Verlässliche Arbeitszeiten und Dienstpläne, erlebte Wertschätzung und neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten hätten sich auf diese Weise realisieren lassen, der zunehmende Pflegefachpersonenmangel habe für genügend Nachfrage und angemessene Vergütung gesorgt.

Mit dem Einschreiten der Deutschen Rentenversicherung und danach anfallenden immensen Nachforderungen fälliger Sozialversicherungsbeiträge hätten sich, so der DBfK, mittlerweile Arbeitgeber und ehemalige Freiberufler umorientiert. Während so mancher früher Einzelselbständige ins europäische Ausland ausgewichen sei, suchten andere die besseren Arbeitsbedingungen bei der Leiharbeit. Und das komme die auf Fachkräfte von außen dringend angewiesenen Einrichtungen inzwischen richtig teuer, denn hier verdiene der Vermittler kräftig mit.

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