Verabschiedung vor der Sommerpause möglich
Der DBfK weist ausdrücklich Einschätzungen zurück, die inhaltlichen Anforderungen der künftigen Pflegeausbildung seien überzogen. Diese Bewertungen seien durchsichtige und verzweifelte Versuche einzelner Gruppierungen, ihre ganz anders begründete Ablehnung der Ausbildungsreform zu bemänteln. Die Kompetenzen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprächen dem Anforderungsniveau der Berufeanerkennungsrichtlinie und - noch wichtiger - den Anforderungen an eine professionelle Pflege. Die immer komplexer werdenden Versorgungsbedarfe erforderten hohe Fachkompetenz. Ebenso unbegründet ist nach Ansicht des DBfK die Kritik am Zeitplan der Beratung. Hier werde lediglich der Versuch unternommen, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.
Der DBfK fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, sich nicht von den Verfechtern einer Pflegeausbildung mit möglichst niedrigen Anforderungen beirren zu lassen, sondern die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die den Vorgaben im Pflegeberufegesetz entspricht, zügig der weiteren Beratung zuzuleiten. Damit könne diese noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und es könnten dann die weiteren Umsetzungsschritte in Bund, Ländern sowie bei Schulen und Trägern der praktischen Ausbildung folgen. Dies sei auch ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland.