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Verabschiedung vor der Sommerpause möglich

15.05.2018 09:54
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt ausdrücklich den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufegesetz als wichtigen weiteren Schritt in Richtung der Ausbildungsreform. Damit erfolge die Anpassung der Ausbildung in der professionellen Pflege an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen bei der Versorgung von gesunden, kranken und pflegebedürftigen Menschen. Die große Mehrzahl der Regelungen in der Verordnung hält der DBfK für sachgerecht und angemessen. Überdimensioniert sei allerdings insbesondere die Zwischenprüfung geraten.

Der DBfK weist ausdrücklich Einschätzungen zurück, die inhaltlichen Anforderungen der künftigen Pflegeausbildung seien überzogen. Diese Bewertungen seien durchsichtige und verzweifelte Versuche einzelner Gruppierungen, ihre ganz anders begründete Ablehnung der Ausbildungsreform zu bemänteln. Die Kompetenzen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung entsprächen dem Anforderungsniveau der Berufeanerkennungsrichtlinie und - noch wichtiger - den Anforderungen an eine professionelle Pflege. Die immer komplexer werdenden Versorgungsbedarfe erforderten hohe Fachkompetenz. Ebenso unbegründet ist nach Ansicht des DBfK die Kritik am Zeitplan der Beratung. Hier werde lediglich der Versuch unternommen, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verzögern.

Der DBfK fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, sich nicht von den Verfechtern einer Pflegeausbildung mit möglichst niedrigen Anforderungen beirren zu lassen, sondern die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die den Vorgaben im Pflegeberufegesetz entspricht, zügig der weiteren Beratung zuzuleiten. Damit könne diese noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und es könnten dann die weiteren Umsetzungsschritte in Bund, Ländern sowie bei Schulen und Trägern der praktischen Ausbildung folgen. Dies sei auch ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland.

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