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DBfK fordert: Kein Absenken der Fachkraftquote

12.06.2018 11:24
In einem neuen Positionspapier bezieht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Stellung zu vermehrten Diskussionen um die Höhe der Fachkraftquote im Bereich SGB XI. Die Quote, die bislang in allen Bundesländern knapp über der 50%-Marke liegt, wird immer häufiger unterlaufen, unterschritten und infrage gestellt.

Die Folgen einer in Quantität und Qualifikation unzureichenden Pflegepersonalbemessung sorgten aber seit langem und gerade aktuell für Schlagzeilen, so der DBfK. Vor kurzem veröffentlichte Zahlen der AOK zu Antipsychotika-Verordnungen, Dekubitus-Fällen und Krankenhaus-Einweisungen in vielen Pflegeheimen machten die erheblichen Versorgungsdefizite deutlich.

Auch ein Artikel im aktuellen "Spiegel" (Der Tod kam im Plastikbecher; "Der Spiegel" Nr. 23, Seiten 102 f.) beschreibe die Missstände und belege, wie dramatisch sich Fachkräftemangel für Bewohner und Mitarbeiter auswirken kann. „Die Versorgungsmängel sind seit langem bekannt und nehmen zu. Vor diesem Hintergrund ein Aussetzen oder Absenken der Fachkraftquote zu fordern ist unverantwortlich. Betrachtet man den immer komplexeren Pflegebedarf und die weiter steigenden fachlichen Anforderungen, müsste die Quote sogar deutlich angehoben werden. Jedes Aufweichen ist eine unmittelbare Gefährdung der Patientensicherheit und macht zudem die Arbeitsplätze in der Langzeitpflege für Pflegefachpersonen unattraktiv“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.

Große Unterschiede bei den Personalschlüsseln in den Bundesländern

Die Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ist Aufgabe der Länder. Während die Personalschlüssel zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern verhandelt werden, ergibt sich die Pflegefachkraftquote aus der jeweiligen Heimgesetzgebung des Landes. Sowohl die Personalschlüssel als auch die Pflegefachkraftquote wurden dabei, so der DBfK, relativ willkürlich auf der Basis von empirischen Werten festgelegt. Die Personalschlüssel unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. Aktuell würden erste Ansätze, von der allgemein gültigen Pflegefachkraftquote von 50% abzuweichen, bereits Bestandteil in Länderregelungen. Zudem beherrsche die Diskussion um die Personalbemessung nicht Fragen der Versorgungsqualität und -bedarfe, sondern vor allem die Fokussierung auf die Verrichtungen und der mit dem eingesetzten Personal verbundene Kostenaufwand sowie der Personalmangel in der Pflege.

Aus fachlicher, qualitativer und ethischer Sicht seien Überlegungen, ob Pflegefachkraftquoten weiter abgesenkt werden können, nicht haltbar. Eine gegenteilige Entwicklung müsse jetzt beginnen: neben den Pflegefachpersonen, die eine regelhafte Versorgung übernehmen, brauche es auch hochschulisch ausgebildetes Personal, das sich auf die Versorgung hochkomplexer Fälle fokussiere und dabei die durch das Studium erworbenen zusätzlichen Kompetenzen für die Versorgung und das Team nutzbar mache.

Der DBfK fordert daher:

  • den Erhalt der aktuell geltenden Pflegefachkraftquote von mindestens 50% in der stationären Altenpflege sowie eine ergebnisoffene, kontrollierte Evaluation dieser Quote in Bezug auf die Endpunkte Pflegequalität und Belastung der Pflegefachpersonen.
  • ein Personalbemessungsinstrument, das sich an den Versorgungsbedarfen der zu pflegenden Menschen und professionellen Anforderungen orientiert.
  • ein Sofortprogramm für die Langzeitpflege mit der Schaffung von 50.000 Stellen und einem perspektivischen Ausbau auf 100.000 Stellen.
  • eine Offensive in der beruflichen und der hochschulischen Ausbildung mit der Gewährleistung guter Ausbildungsbedingungen – insbesondere Praxisanleitung – und ohne Absenken der Qualifikationsanforderungen.
  • eine bundeseinheitlich geregelte 2jährige Pflegeassistenzausbildung.
  • eine Systematisierung von Qualifizierung mit weniger als einem Jahr Dauer mit der Chance, eine weitere darauf aufbauende Qualifikation zu erreichen.
  • deutlich bessere Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit, um Pflegefachpersonen im Beruf zu halten und Interessent/innen für Ausbildung und Studium zu gewinnen.
  • eine Investition in die Zusatzqualifizierung von Pflegefachpersonen mit Leitungsaufgaben.

Das ausführliche Positionspapier ist als Download unter www.dbfk.de/de/veroeffentlichungen/Positionspapiere.php abzurufen.

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