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DBfK: Tarifabschluss nur ein Schritt in die richtige Richtung

27.10.2020 19:02
Die Tarifpartner im Öffentlichen Dienst haben sich auf einen Abschluss geeinigt. Für Pflegefachpersonen wurden gesonderte Vereinbarungen getroffen, die zu größeren Gehaltssteigerungen führen werden als für die anderen Bediensteten im Öffentlichen Dienst.

„Der Tarifabschluss ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, der aber lange nicht ausreicht“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). „Der Verweis der Arbeitgeber, man sei mit dem Tarifabschluss an die Grenze des Machbaren gegangen, gilt für die Pflegeberufe nicht, denn die Tarifsteigerungen werden aus der Sozialversicherung refinanziert! Daher wäre auch aus Perspektive der öffentlichen Haushalte noch Luft nach oben gewesen. Insgesamt ist es beschämend, dass es einer Pandemie bedurfte, um eine überdurchschnittliche Gehaltssteigerung zu erreichen.“

Der DBfK begrüße an dem Abschluss, dass der Unterschied der Gehälter in der Pflege zwischen kommunalen Krankenhäusern und kommunalen Pflegeheimen aufgehoben wird. Insgesamt seien aber gerade in der Langzeitpflege kommunale Arbeitgeber eine kleine Minderheit. Es ist dem DBfK zufolge überfällig, dass der in der Konzertierten Aktion Pflege angestrebte allgemeinverbindliche Tarifvertrag endlich komme und zu deutlich besseren Gehältern auch in der gesamten Langzeitpflege führt.

„Der Tarifabschluss und die Corona-Sonderzahlungen dürfen die weiterhin dringend notwendigen Verbesserungen in den Pflegeberufen nicht in den Hintergrund drängen“, fordert Bienstein. „Da der Tarifvertrag für zwei Jahre gilt, sind das voraussichtlich zwei Jahre, in denen es wieder nicht gelingen wird, den Heilberuf Pflege verantwortungs- und leistungsgerecht zu vergüten.“ Der DBfK unterstreicht seine Forderung nach 4.000 Euro als Grundgehalt beim Berufseinstieg in allen Versorgungssektoren.

Die Tarifparteien vereinbarten für die Pflegefachpersonen neben der zweistufigen Gehaltssteigerung ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent und ein Jahr später um weitere 1,8 Prozent bis zu drei weitere Zulagen, die zum 1. März 2021 in Kraft treten sollen: Neu geschaffen wurde die Pflegezulage, die zunächst 70 Euro, ein Jahr später 120 Euro beträgt. Die Intensivzulage werde von 46,02 Euro auf 100 Euro erhöht und die Wechselschichtzulage soll auf 155 Euro monatlich steigen.

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