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Expertenkommission schlägt Bündel von Vorschlägen vor

26.02.2013 13:17
Statt mit immer neuen Detailregulierungen immer tiefer in die Handlungsfreiheiten der Agierenden im Gesundheitswesen einzugreifen, schuf die von der Heinrich-Böll-Stiftung berufene Expertenkommission zur Zukunft des Gesundheitssystems nach Worten des Co-Vorsitzenden Helmut Hildebrandt (OptiMedis AG) „ein aufeinander aufbauendes Bündel von Vorschlägen“, mit dem das Anreiz- und Vergütungssystem in Richtung Qualität und Effizienz reformiert werden kann. Dieses reiche von A wie Rolle des Arztes in einem integrierten, modernen und multiprofessionellen Gesundheitswesen bis hin zu Z wie Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, die stärker die Sozialstruktur der Versicherten berücksichtigen sollten.

Das Reformpapier birgt darüber hinaus jede Menge Zündstoff. So wird beispielsweise gefordert,
● dass Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die für qualitätsorientierte Entscheidungen notwendigen Informationen (open data), definiert durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bekommen;
● dass das BMG der Selbstverwaltung den Auftrag für ein Konzept und den Wettbewerbsrahmen für eine vergleichende Darstellung der Versorgungsqualität der Krankenkassen und Krankenversicherungen erteilen solle;
● die Repräsentanz der Versicherten in den Krankenkassen durch eine Reform der Selbstverwaltung gestärkt werden soll;
● GKV und PKV zu einem integrierten Krankenversicherungssystem zusammengeführt werden sollen
● ein einheitliches Preissystem im Zuge der Zusammenführung von GKV und PKV eingeführt werden soll, unter Einbeziehung der bisher gezahlten Vergütung für privatärztliche Leistungen der Privatversicherten in die Finanzierungsbasis;
● Die Ausrichtung der Anbietenden von Gesundheitsleistungen zum Zusammenschluss in der Form intelligenten regionalen Gesundheitsnetzen mit Kooperation auch in den Sozial- und Bildungsbereich erfolge soll;
● eine Rücknahme der Verpflichtung der Krankenkassen zum Abschluss von Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung (§73b Abs. 4 SG B V) bei gleichzeitiger Erleichterung der Möglichkeit für freiwillige Vereinbarungen und die Option, sich für Ausschreibungen aus dem Forschung- und Entwicklungsbudget zu bewerben