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DBfK Nordwest: Veto gegen Zwangsrekrutierung von Pflegenden in NRW

31.03.2020 19:22
Der DBfK begrüßt die Anhörung und zweite Lesung des Gesetzentwurfes "Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie" der Landesregierung NRW. Der Verband kritisiert explizit § 15 des Gesetzentwurfes, der die Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals vorsieht. Ursprünglich sollte der Entwurf des Epidemie-Gesetzes wohl im Eilverfahren verabschiedet werden.

„Dieser Paragraf ist bar jeder Verhältnismäßigkeit“, sagt Martin Dichter, der Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Bevor qua Gesetz Zwangsrekrutierungen von Pflegefachpersonen möglich sind, gibt es eine Bandbreite von Maßnahmen auf freiwilliger Basis, die ausgeschöpft werden müssen.“ Dazu gehörten Anreize wie Rückkehr- oder Risikoprämien, zusätzlich zu einer unabdingbaren und sofortigen Gewährleistung der notwendigen Schutzausrüstung in allen Einrichtungen: Krankenhaus, Altenhilfe und ambulante Dienste. Diese müsse von staatlicher Seite erfolgen, da der freie Markt keinerlei Bestellmöglichkeiten zu fairen Preisen mehr biete. „Aufgrund der derzeitigen Unterversorgung mit geeigneter Schutzkleidung muss jede Form der Rekrutierung von weiterem Personal strikt abgelehnt werden“, so Dichter.

Laut Dichter haben „Pflegefachpersonen verglichen mit anderen Heilberufen den längsten und engsten Kontakt mit chronisch kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen: 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche“. Das heißt, dass ein Schutz der besonders gefährdeten Menschen nur dann effektiv erfolgen könne, wenn alle Pflegenden ausreichende Schutzmaterialien erhielten. Das sei die entscheidende und prioritäre Aufgabe der Landesregierung in NRW und nicht die Zwangsrekrutierung von Personal, dem die einfachsten Materialien zum Selbstschutz fehlten.

Grundsätzlich gebe es aktuell eine Bereitschaft bei vielen Pflegefachpersonen zur Unterstützung und zur Rückkehr in den Beruf – darunter etliche, die in den vergangenen Jahren als Dozenten, Referenten oder Freiberufler gearbeitet hätten. Das sei eine Ressource an Freiwilligen, ebenso wie MDK-Gutachter oder auch Pflegende in den ambulanten Diensten, die teilweise weniger Arbeit hätten, weil Kunden aus Angst vor Ansteckung abgesagt hätten. „Hier steckt genug Potenzial. Und dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagen schaffen, bevor sie zu drastischen Zwangsmaßnahmen greift“, fordert Martin Dichter. „Das können auch monetäre Anreize wie Prämien, Zuschläge oder Steuerbefreiungen sein, wobei damit das grundsätzliche Problem nicht gelöst ist: die Unattraktivität des Pflegeberufs wegen niedriger Gehälter und mangelhafter Arbeitsbedingungen. Diese Probleme müssen von Seiten der politischen Entscheidungsträger endlich verstanden und gelöst werden. Entsprechende Lösungsansätze sind bekannt, sie müssen jedoch auch umgesetzt werden.“

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