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Bienstein wirft kritischen Blick auf neues Personalbemessungstool

02.03.2020 13:55
Am 25. Februar wurde in Berlin das „wissenschaftlich fundierte Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen“ vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erkennt an, dass damit endlich eine Grundlage geschaffen ist, um künftig Pflege und Pflegepersonalausstattung bundesweit vergleichbar auszugestalten, macht aber auch Schwachstellen aus.

„Das Tool basiert auf dem geänderten Verständnis von Pflege nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und setzt damit die grundsätzlichen Reformen der letzten Jahre fort. Dieser Weg muss nun auch zügig, entschlossen und mit aller Konsequenz weiter gegangen werden“, fordert DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

„Das neue Personalbemessungstool weist bereits in der begonnenen Erprobung die gravierenden Pflegepersonaldefizite aus, die seit Jahren den Alltag aller Betroffenen in der stationären Langzeitpflege prägen. Ein ,weiter so' darf es nun nicht länger geben, denn immer stärker bricht eine verlässliche, fachgerechte pflegerische Versorgung weg, weil Pflegefachpersonen fehlen. Für eine schrittweise Einführung des neuen Instruments unter pflegewissenschaftlicher Begleitung und mit der Option, an wichtigen Stellschrauben nachzusteuern, müssen zeitnah die politischen Weichen in Bund und Ländern gestellt werden. Außerdem: Das Tool erscheint auf den ersten Blick praktikabel und plausibel, bei näherer Betrachtung zeigt es allerdings Merkmale, die zur Lizenz für riskante Pflege werden könnten. Das muss selbstverständlich verhindert werden“, so Bienstein.

Grundlage des Instruments waren beobachtende Messungen: die Zahl adäquater Interventionen, der Zeitaufwand sowie das erforderliche Qualifikationsniveau. Die Tauglichkeit der dafür gewählten Methodik und die Vollständigkeit des Katalogs an Interventionen werde von Pflegewissenschaftlern angezweifelt, so der DBfK. Das Tool lasse keinerlei Rückschlüsse auf die daraus sich ergebende Pflegequalität zu. Fraglich sei auch, ob die erhobenen Werte aus dem Jahr 2018 bereits eine vollständige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs abbilden.

Äußerst kritisch zu sehen seien die Zuweisungen wesentlicher pflegerischer Tätigkeiten an Assistenzpersonal. Das werde der zunehmenden Komplexität der Anforderungen und dem in aller Regel multimorbiden Klientel mit hohem medizinischen Versorgungsbedarf bis hin zur Palliativversorgung nicht gerecht. Das Gutachten belege auch: je höher der Pflegegrad, desto stärker steige der Bedarf an Pflegefachpersonen. Zu professionell Pflegenden mit Fachweiterbildung und akademischer Qualifikation werde überhaupt keine Aussage getroffen, das müsse nachgeholt werden. Aber der professionellen Pflege nahezu ausschließlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Anleitung, Beaufsichtigung, Evaluation, Delegation sowie die vorbehaltenen Aufgaben zuzuweisen, nehme dem Beruf wesentliche Elemente, die ihn ausmachten und Pflegefachpersonen zum Verbleib im Beruf motivierten. In der Langzeitpflege gehe es zudem um Menschen, Individuen mit Würde, dem Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie. Ihre Versorgung dürfe nicht in Teilschritte zerlegt werden, nur um Effizienzreserven zu heben.

Das Gutachten empfiehlt eine Personalaufstockung vor allem mit Assistenzpersonal der Qualifikationsstufen 2 und 3: 1- und 2jährig ausgebildet. Deren Zahl sei nach Angaben des DBfK momentan in den Einrichtungen allerdings gering, ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten erfordere viel Zeit und erhebliche Investitionen. Dabei müsse die Assistenzqualifikation in allen Ländern dringend harmonisiert werden. Nicht unterschätzt werden dürften die strukturellen und organisatorischen Veränderungen sowie der Bedarf an Personalentwicklung, die für eine erfolgreiche Umsetzung des Personalbemessungsinstruments in allen Einrichtungen erforderlich seien. Hierbei müssten die Heime fundiert beraten und begleitet werden. Und last but not least: Mehr Pflegepersonal werde Geld kosten. Mit dem Gutachten werde keine Aussage getroffen, wer all das bezahlen soll.

§11 (1) SGB XI: „Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“ Das sei der Maßstab, so der DBfK, der heute und morgen angelegt werden müsse, wenn es um die Gestaltung von Pflege geht. Der Verband moniert, dass den sogleich erkennbaren Begehrlichkeiten von Betreibern, die jetzt eine schnelle Chance sehen würden, die ungeliebte Fachkraftquote loszuwerden und ihre Vakanzen mit gering qualifizierten Helfern aufzufüllen, sei vom Gesetzgeber ein wirksamer Riegel vorzuschieben.