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Pflegekammer Niedersachsen verschickt voraussichtlich Ende des Jahres Beitragsbescheide

05.11.2018 12:04
Voraussichtlich Ende des Jahres 2018 versendet die Pflegekammer an mehr als 90.000 Mitglieder den ersten Beitragsbescheid. „Mitglieder zahlen 0,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens des vorletzten Kalenderjahres abzüglich der Werbungskosten“, sagt Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. Für 2018 wird nur der halbe Jahresbeitrag erhoben. Kaum eine Angelegenheit wurde im Zuge der Errichtung der Pflegekammer so heiß diskutiert, wie das Thema Mitgliedsbeiträge. Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Niedersachsen hat die Beitragsordnung im Juni 2018 verabschiedet.

Das Verfahren zur Beitragserhebung ist nach Angaben der Pflegekammer kompliziert. Alle Mitglieder sollen im ersten Schritt einen Regelbescheid über den Höchstbeitrag von 140 Euro für das Jahr 2018 (ab 2019: 280 Euro) erhalten. Das entspreche einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro. „Wer weniger verdient, soll auch weniger zahlen und kann auf Basis einer Selbsteinstufung innerhalb von vier Wochen sein tatsächliches vorletztes Jahresbruttoeinkommen angeben“, erklärt die Kammerpräsidentin.

Der Mitgliedsbeitrag werde dann mit 0,4 Prozent des tatsächlichen Einkommens abzüglich der individuellen Werbungskosten neu festgesetzt. Jedes Kammermitglied müsse also selbst aktiv werden, um einen niedrigeren Beitrag zu zahlen. Erfolge keine Selbsteinstufung des Mitglieds, werde weiterhin der Höchstbeitrag zu Grunde gelegt. Bei einem beispielhaften Jahresgehalt von 30.000 Euro im vorletzten Kalenderjahr (Monatsgehalt 2.500 Euro) berechne sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:

Beispielrechnung für 2018

 

Jahreseinkommen 2016                                            30.000 Euro

abzüglich individuelle Werbungskosten, z.B.                 1.000 Euro

 

Beitragsbemessung                                                  29.000 Euro

davon 0,4 Prozent = 116 Euro Jahresbeitrag bzw. anteilig für 2018: 58 Euro

Eine Härtefallregelung ist auf Antrag möglich. „Jahreseinkommen bis 5.400 Euro, z. B. im Rahmen eines Minijobs, bleiben beitragsfrei“, sagt Kammergeschäftsführer Manuel Ahting. Der Kammerbeitrag sei steuerlich absetzbar. Die Kammer überprüft die Angaben der Mitglieder stichprobenartig auf Richtigkeit. „Auf Verlangen sind dann z. B. der Einkommenssteuerbescheid bzw. die elektronische Lohnsteuerbescheinigung einzureichen“, so Ahting.

„So ungeliebt die Beitragszahlung durch die Mitglieder auch sein mag, so wichtig ist sie für die Wahrung der Unabhängigkeit der Pflegekammer“, betont die Kammerpräsidentin. „Weder der Staat noch Interessenvertreter aus Wirtschaft oder Politik können durch den Entzug finanzieller Mittel Einfluss auf die Arbeit und die Entscheidungen der Kammer nehmen“. Der einheitliche Prozentsatz schaffe größtmögliche Transparenz und Gerechtigkeit, so Mehmecke. Der Beitrag dient der Finanzierung der gesetzlichen Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer.

Dazu gehörten u. a. die Übernahme der Regelung der Weiterbildung vom Land Niedersachsen ab 2019, die Beratung der Kammermitglieder in Fragen der Berufsausübung sowie die Herausgabe eines Mitgliedermagazins. Noch in diesem Jahr beginne auf sechs Regionalkonferenzen gemeinsam mit den Mitgliedern die breit aufgestellte Diskussion um die zukünftige Berufsordnung. In Planung ist eine Plattform zur Darstellung der pflegerischen Versorgungsrealität. Ende des Jahres 2018 erscheine ein Bericht zur Lage der Pflegeberufe in Niedersachsen.

„Die Erfüllung aller Aufgaben sowie die Verwaltung von 80.000 bis 90.000 Mitgliedern ist nicht allein im Ehrenamt zu bewältigen“, betont die Präsidentin. Deshalb unterstützten 27 Voll- und Teilzeitkräfte in der Geschäftsstelle die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Kammerversammlung bei der Umsetzung der Vorgaben und Entscheidungen.

Hintergrund
In Niedersachsen entstand im August 2018 nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die dritte und bisher größte Pflegekammer Deutschlands. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Pflegekammer ist den etablierten Heilberufekammern (z. B. Ärztekammer, Apothekerkammer) gleichgestellt. Mindestens 80.000 Pflegefachkräfte mit Abschlüssen in der Altenpflege, Gesundheits- und Kranken- sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind Mitglied der Kammer. Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft aller Berufsangehörigen ist zugleich der Garant für demokratisch legitimierte Entscheidungen aller Kammermitglieder. Die Angehörigen der Heilberufe in der Pflege können so die Zukunft ihres Berufsstandes in Niedersachsen mitbestimmen. Die Pflegekammer trägt entscheidend zur Sicherstellung der zukünftigen professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung bei.

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