Pflegekammer Niedersachsen hat Beitragsordnung überarbeitet
Wichtige Änderung, laut DBfK: Mitglieder, die weniger als 9.168 Euro pro Jahr verdienen, soll zukünftig keinen Beitrag zahlen. An der Beitragshöhe mit 0,4% des Bruttoeinkommens habe dennoch festgehalten werden können. „Damit ist eine gerechte Beitragsstruktur geschaffen, die Kammer kann sich nun den anderen Aufgaben zuwenden“, kommentiert Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.
Neben der Information über die Anpassung der Beitragsordnung hätten die Mitglieder des Ausschusses ihre Fragen an Kammerpräsidentin und Sozialministerium gerichtet. So sei es auch es auch um das Gerücht gegangen, das Land habe die Pflegekammer und deren vorbereitende Gremien mit einem Millionendarlehen unterstützt. Dem habe Staatssekretär Heiger Scholz eindeutig widersprochen: das Land Niedersachsen habe zu keiner Zeit Millionenbeträge für die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
Deutliche Absage auch an den Pflegering: die Pflegekammer sei die erste Institution in Niedersachsen, die die Pflegberufe unabhängig vom Einfluss pflegefremder Interessenlagen an Entscheidungen beteilige, sagte Mehmecke auf Nachfrage. Damit sei Niedersachsen auf einem guten Weg. Man müsse der Kammer jetzt auch die Zeit lassen, sich weiter zu entwickeln. In ihrer fünfmonatigen Schaffensphase habe sie schon sehr viel Aufbauarbeit geleistet, und das mit sehr viel Ruhe, so Staatssekretär Scholz.