PSGIII: Beratung ohne ausreichende Angebote läuft ins Leere
Das Problem zeigten die Beispiele der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege. „In 2014 wurde Verhinderungspflege nur von 106.700 Leistungsempfängern in Anspruch genommen, die Kurzzeitpflege gar nur in 20.300 Fällen. Anspruchsberechtigt sind jedoch die rund 1,86 Millionen Pflegebedürftigen, die zuhause betreut werden. Auch die Angebote zur Pflege- und Familienpflegezeit sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ohne eine staatliche Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld sind sie für berufstätige Pflegepersonen nicht attraktiv", führt Brysch weiter aus.
Im Kampf gegen den Pflegebetrug reichten die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aus. Den Prüfern würden weiterhin wichtige Instrumente fehlen, um Betrüger aufzuspüren. Daher müsse Bundesgesundheitsminister Gröhe nachbessern. „Für Pflegeleistungen muss eine elektronische Abrechnung verbindlich vorgeschrieben werden. Ebenso ist für jeden Versicherten künftig eine einheitliche lebenslange Patientennummer nötig. Ohne weitere Maßnahmen wird es nicht gelingen, den Pflegebetrug bei der Wurzel zu packen", fordert Brysch.