vdek begrüßt Neuregelung der intensivpflegerischen Versorgung
„Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums, beatmungspflichtige Menschen zukünftig regelhaft in besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen zu versorgen, ist richtig. Gut für die Betroffenen ist auch die Verpflichtung, immer wieder medizinisch zu prüfen, ob es Versorgungsalternativen zur Beatmung gibt. Die derzeitige Versorgung in sogenannten außerklinischen Wohngemeinschaften bietet oft nicht die beste Qualität. Im Sinne der Versicherten und ihrer Angehörigen ist zudem die Begrenzung der Zuzahlungen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
Personenkreis klarer definieren
Konkretisierungen sollte es nach Auffassung des vdek bei der Definition des Personenkreises geben. Ein „hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege“ reicht nicht aus, die Anspruchsberechtigung zu definieren. Zudem sollte vor allem für den stationären Bereich klargestellt werden, dass hier gemeinsame und einheitliche Verträge zu schließen sind.