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VdK fordert Nachbesserungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige

23.11.2015 11:36
„20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung sorgt ein neues Feststellungsverfahren endlich dafür, dass der Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz bei der Pflegeeinstufung gleichberechtigt berücksichtigt wird“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werde eine zentrale Forderung des Sozialverbands VdK erfüllt; doch es gebe Optimierungsbedarf.

„Es muss aber sichergestellt werden, dass der Start in die Praxis 2017 gelingt, damit die verbesserten Leistungen bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen endlich ankommen“, betont Mascher.

An einigen Stellen sieht der VdK noch Nachbesserungsbedarf. Gut sei, dass jeder, der heute pflegebedürftig ist, mindestens dieselben Leistungen wie bisher erhalten wird. Der VdK vermisst jedoch einen ausdrücklich unbefristeten Bestandsschutz. Der Sozialverband VdK fordert zudem, bei der rentenrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen nachzubessern. „Zwar wurde die rentenrechtliche Bewertung für häusliche Pflege im Gesetz etwas verbessert, sie ist aber noch weit von einer notwendigen Gleichstellung mit Kindererziehungszeiten entfernt“, so Mascher. Auch sei es ein erheblicher Nachteil, dass die Dynamisierung der Pflegeleistungen um drei Jahre verschoben wird. „Um der weiteren Entwertung des Pflegegelds vorzubeugen, muss die Anpassung an das Preis- und Einkommensniveau sofort kommen“, erklärt die VdK-Präsidentin.

Damit pflegende Angehörige schnell Auskunft über Unterstützungsangebote, Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten erhalten können, fordert der Sozialverband VdK zudem ein flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten.

Außerdem fordert der Sozialverband VdK ein Stimmrecht der Betroffenenverbände in einem Pflege-Qualitätsausschuss. Bisher ist nur ein einfaches Rederecht vorgesehen. Der Bundesrat unterstützte im Gesetzgebungsverfahren diese Position. „Der VdK mit seinen über 1,7 Millionen Mitgliedern ist eine starke Lobby für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Er sollte beim Thema Qualität in der Pflege mitbestimmen dürfen“, betont Mascher.

Aus Sicht des VdK wird das neue Gesetz auch die Versorgungsqualität in der stationären Pflege nicht wesentlich verbessern. „Unsere laufende VdK-Verfassungsbeschwerde zu Menschenrechtsverletzungen in Pflegeheimen hat daher nicht an Relevanz verloren. Das neue Gesetz sieht beispielsweise keine Aufstockung des Personals vor“, so die VdK-Präsidentin. Nach Einschätzung des Sozialverbands VdK wird sich der Personalmangel in der Altenpflege künftig sogar noch erheblich verschärfen, wenn die Bundesregierung nicht endlich mit einem überzeugenden Konzept dem Pflegenotstand entgegenwirkt. „Pflegekräfte müssen deutlich besser bezahlt werden, um gute Pflege zu gewährleisten. Altenpfleger leisten eine wichtige und anstrengende Arbeit. Das muss auch seinen Niederschlag beim Lohn finden“, so Mascher.

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