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VdPB startet Registrierung der Pflege-Praxisanleitungen in Bayern

05.02.2020 11:02
Im neuen Pflegeberufegesetz sind neben der generalistischen Ausbildung auch neue Regelungen für die Praxisanleitung in der Pflege festgeschrieben. Praxisanleiterinnen und -anleiter müssen ab sofort eine deutlich umfangreichere Weiterbildung und jährliche Pflichtfortbildungen nachweisen. Das macht eine Registrierung der in der Praxisanleitung tätigen Fachkräfte erforderlich. Die Aufgabe der zuständigen Behörde wurde der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) übertragen.

Die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Pflegeausbildung, so die VdPB, werden ganz wesentlich von der Verzahnung von Theorie und Praxis bestimmt. Dafür Sorge zu tragen gehöre schon lange zu den Aufgaben derjenigen, die Pflege-Azubis in der praktischen Ausbildung anleiten und die Umsetzung der Theorie in die Praxis begleiten. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz werde der Praxisanleitung in der Pflege eine noch größere Bedeutung zugeschrieben.

Daher verlangt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung seit dem 1. Januar 2020 auch eine Weiterbildung zur Praxisanleitung von 300 statt der bislang ausreichenden 200 Stunden. Wer als Praxisanleiterin oder -anleiter arbeitet, müsse zudem jedes Jahr 24 Stunden Fortbildung mit insbesondere berufspädagogischen Inhalten nachweisen. In Bayern sei der Nachweis gegenüber der VdPB zu erbringen, nachdem der Gesetzgeber die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung über die zuständigen Behörden zum Vollzug des Rechts der Heilberufe (AVSG) am 13. Januar entsprechend geändert hat. Die VdPB werde in Kürze damit beginnen, alle Praxisanleitungen in Bayern zu registrieren, die ihre Weiterbildung entweder nach den neuen Richtlinien absolviert haben oder Bestandsschutz für eine früher absolvierte Weiterbildung genießen.

„In Absprache mit dem Staatsministerium für Gesundheit- und Pflege haben wir uns bei der VdPB schon darauf eingestellt, diese Aufgabe übertragen zu bekommen. Ein mögliches Verfahren zur Registrierung ist bereits skizziert. Nun gilt es, die entsprechenden Strukturen bei der VdPB zu schaffen, um das Verfahren auch zügig und reibungslos umzusetzen“, erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. „Seit der Gesetzgeber die Verordnungs-Änderung Ende Januar veröffentlicht hat, haben wir Planungssicherheit und gehen davon aus, am 1. März 2020 die ersten Kolleginnen und Kollegen aus der Praxisanleitung registrieren zu können. Wenig später soll die Vernetzung mit den Fortbildungs-Anbietern über ein gesondertes Praxisanleitungs-Portal möglich sein. Für uns ist das im Sinne der Selbstverwaltung ein ebenso selbstverständlicher wie wichtiger Schritt, der auch der weiteren Professionalisierung der Pflege dient.“