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Verbände fordern mehr Mitbestimmung in der Pflege

07.02.2018 12:31
Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen sich bundesweit die maßgeblichen Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik.

In Deutschland gelten 7,5 Millionen Menschen als schwerbehindert, 2,9 Millionen sind pflegebedürftig. Trotz dieser hohen Zahlen können zum Beispiel Pflegebedürftige kaum mitbestimmen, wie Pflege finanziert und gestaltet wird. Das wollen die Interessenverbände pflegebedürftiger und behinderter Menschen ändern, darunter der Sozialverband VdK Deutschland. Die Organisationen fordern von der Politik mehr Mitbestimmung für sich und damit für Betroffene in den Gremien der Pflege, besonders im Qualitätsausschuss Pflege, dem höchsten politischen Pflegegremium. Die Verbandsvertreter fordern für die Vertretung pflegebedürftiger und behinderter Menschen ähnliche Kompetenzen wie sie Patientenvertreter im Gesundheitsbereich haben, besonders im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Wenn es um Entscheidungen in der Pflege geht, müssen die Interessenverbände von Pflegebedürftigen und deren Angehörige auch eine Stimme haben. Erst dann werden sie gehört. Der VdK fordert deshalb, dass die Betroffenenverbände ein Stimmrecht in Verfahrensfragen und Mitspracherecht in wichtigen inhaltlichen Koordinierungs- und Abstimmungsgremien erhalten“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

Um pflegebedürftigen und behinderten Menschen mehr Mitbestimmung und Einfluss in den Gremien der Pflege zu geben, fordern die Interessenverbände:

  • eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen,
  • für die benannten Vertreter/innen der Betroffenen in der Pflege-Selbstverwaltung die Erstattung von Reisekosten, des Verdienstausfalls und Zahlung eines Pauschbetrags für den Zeitaufwand analog zu den Regelungen des § 140f Absatz 5 SGB V für die Teilnahme an Sitzungen des Qualitätsausschusses, sowie bei Koordinierungs- und Abstimmungstreffen, einschließlich der Treffen vorbereitender Arbeitsgruppen,
  • ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten,
  • einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss, den das Bundesministerium für Gesundheit benennt,
  • mehr Transparenz im Qualitätsausschuss durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.

Zu den Interessenverbänden, die die Kritik formulieren, gehören: Sozialverband VdK Deutschland, SoVD Sozialverband Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband, BAG SELBSTHILFE, BAGSO, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland. Diese Interessenvertretung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ist rechtlich in § 118 SGB XI geregelt, der die Beteiligung von Interessensvertretungen definiert.

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